„Die Art, wie wir Allgemeinverfügungen bisher öffentlich bekannt geben müssen, passt einfach nicht mehr in die Zeit. Wir wollen den Prozess beschleunigen und setzen deshalb auf das Internet, sagte Justizsenator Dr. Till Steffen. Bisher sieht das HmbVwVfG nämlich die öffentliche Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung durch die Bekanntmachung im gedruckten Amtlichen Anzeiger vor. Wirksam wird die Allgemeinverfügung grundsätzlich zwei Wochen nach der Bekanntmachung, bei einer Fristverkürzung in Einzelfällen frühestens am Tag nach der Bekanntmachung. Weil der Amtliche Anzeiger grundsätzlich dienstags und freitags erscheint, ergeben sich für die öffentliche Bekanntgabe Vorlaufzeiten von bis zu vier Tagen.
js/sb
Schnellere Umsetzung von Maßnahmen. Hamburger Senat will Allgemeinverfügungen im Internet veröffentlichen
Die dynamische Entwicklung der COVID-19-Fälle in Hamburg zeigt, dass Allgemeinverfügungen – zum Beispiel zum Infektionsschutz – sehr kurzfristig kommuniziert werden müssen. Um eine schnelle Reaktion aus sich schnell verändernde Gefahrenlagen zu ermöglichen, will der Hamburger Senat zukünftig Allgemeinverfügungen im Internet öffentlich bekanntgeben. Damit sollen zugleich möglichst viele Bürger mit Informationen versorgt werden. Eine solche Veröffentlichung im Internet als öffentliche Bekanntgabe einer Allgemeinverfügung war bis dato in Hamburg rechtlich nicht zulässig. Nun hat der Senat einen Gesetzentwurf beschlossen, mit dem das Hamburgische Verwaltungsverfahrensgesetz (HmbVwVfG) geändert werden soll.