„Der Musikstadtfonds ermöglicht die Realisierung aufwändiger künstlerischer Konzepte gerade auch der freien Musikszene und stärkt so die Vielfalt und kulturelle Innovationskraft der Musikstadt Hamburg“, sagt Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien. „Der Musikstadtfonds stellt insbesondere in solch krisenbehafteten Zeiten ein wichtiges Instrument dar, um das musikalische Leben der Stadt zu stärken und musikalische Freiräume zu ermöglichen.“ Gefördert werden vor allem künstlerisch hochwertige und programmatisch innovative Konzepte und Veranstaltungen, die Hamburgs Musikleben neue Impulse geben oder die Präsenz einzelner Musiksparten stärken sowie neue Kooperationen anregen. Förderwürdig sind aber auch Projekte, die das Hamburger Musikleben internationalisieren oder speziell auf Kinder und Jugendliche zugeschnittene musikalische Angebote.
Behörde für Kultur und Medien stellt 600.000 Euro für lokale Musikschaffende zur Verfügung. Bewerbungen bis 15. Juni 2023 möglich
Egal welches Genre – Was zählt, ist die künstlerische Qualität und das innovative Konzept des Werks. Mit dem Musikstadtfonds 2024 vergibt die Behörde für Kultur und Medien insgesamt 600.000 Euro, um die freie Musikszene zu fördern. Bewerbungen für das Förderprogramm sind bis 15. Juni 2023 online möglich. Die Förderung erfolgt vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024.
Musikstadtfonds: Neue musikalische Impulse und Freiräume schaffen
Auftrittsförderung ermöglicht öffentliche Werkpräsentation
Bewerben können sich natürliche sowie juristische Personen der freien Musikszene. Eine unabhängige Jury entscheidet über die Musikstadtfonds-Förderung. Neben der Möglichkeit, ein eigenes Projekt zu erarbeiten, sollen die Musiker:innen ihre Werke im Rahmen der Auftrittsförderung in der Elbphilharmonie und in der Laeiszhalle auch öffentlich präsentieren können.
nj/mm