Der im März 2020 aufgespannte und immer wieder erweiterte Hamburger Corona Schutzschirm besteht aus einem breit diversifizierten Angebot finanzieller Hilfsleistungen, die auf die individuelle Situation und Bedürfnislage der Unternehmen, Solo-Selbstständigen sowie Vereine, Sport- und Kultureinrichtungen der Stadt abgestimmt sind. Am 15. Juni hat zudem unter www.sonderfonds-kulturveranstaltungen.de das von Hamburg organisierte Onlineverfahren für den Sonderfonds Kultur des Bundes für Kulturveranstaltungen begonnen.
Der Hamburger Senat hat 15 Monate nach Start des Hamburger Corona Schutzschirms ein positives Zwischenfazit gezogen: Allein über die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) seien seit März 2020 über zwei Milliarden Euro an Hilfen ausgezahlt worden, beispielsweise für Miete, Gebühren und Steuern. Besonders umfangreich war mit 6,05 Milliarden Euro seit dem 19. März das Volumen steuerlichen Hilfen der Hamburger Steuerverwaltung.
Individuelle Unterstützung
Bundesmittel für den Sonderfonds Kultur
Insgesamt 2,5 Milliarden Euro stellt die Bundesregierung im Sonderfonds Kultur bereit, um die Wiederaufnahme und finanzielle Planbarkeit von Kulturveranstaltungen in den kommenden Monaten zu unterstützen. Dieser umfasst eine Wirtschaftlichkeitshilfe für kleinere Veranstaltungen, die wegen der geltenden Hygienebestimmungen nur mit reduziertem Publikum stattfinden können. Hinzu kommt eine Ausfallabsicherung für bereits geplante Veranstaltungen, falls es aufgrund der Corona-Pandemie zu einer Absage kommt.
Schutzschirm auch in der zweiten Jahreshälfte
Der Senat hat zugesichert, den Schutzschirm auch im zweiten Halbjahr dieses Jahres weiter aufgespannt zu lassen, da die Corona-Folgen Hamburg noch länger beschäftigen werden. Der Senat verwies in diesem Kontext auf die Verlängerung und Neuauflage der Überbrückungshilfe und der Neustarthilfe bis Ende des dritten Quartals 2021. In Hamburg stehen aktuell der Digitalbonus, die Härtefallhilfe und der Neustartfonds für City und Zentren neu zur Antragstellung bereit. Ein Förderfonds für kreative Zwischennutzungen bei Ladenleerstand ist zwischen Finanz- und Kulturbehörde in Vorbereitung.
cb/kk