Corona

Hamburg verlängert steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen

23. Dezember 2021
Steuerliche Erleichterungen können auch 2022 beantragt werden. Rund 7 Milliarden Euro Gesamtvolumen seit Beginn der Pandemie

Von der Corona-Pandemie betroffene Hamburger Unternehmen sollen auch 2022 Anträge auf steuerliche Hilfen stellen können. Das gab die Hamburger Finanzbehörde Mitte Dezember bekannt. Demnach sei es im neuen Jahr weiterhin möglich, Anträge auf Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie Anträge auf zinslose Stundung zu stellen. Zudem sollen Vollstreckungsmaßnahmen für bis Ende Januar fällige Steuern bis Ende März ausgesetzt werden können. Die steuerlichen Erleichterungen können Personen und Unternehmen in Anspruch nehmen, die von der Pandemie nachweislich unmittelbar negativ wirtschaftlich betroffen sind.

Steuerliche Corona-Hilfsmaßnahmen: Gesamtvolumen von knapp 7 Mrd. Euro

Finanzsenator Andreas Dressel erklärte, die Verlängerung sei in der aktuellen Corona-Welle eine gute Nachricht für die Wirtschaft. „Viele Unternehmen wurden schwer getroffen – deshalb war es gut, dass wir hier im vergangenen Jahr gerade auch mit den steuerlichen Hilfsangeboten schnell und unbürokratisch reagiert haben“, so Dressel weiter. Bislang hätten die steuerlichen Hilfen ein Gesamtvolumen von knapp sieben Milliarden Euro erreicht und somit den mit Abstand größten finanziellen Anteil aller Corona-Hilfsmaßnahmen ausgemacht.
tn/sb

Quellen und weitere Informationen

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