Wie der Bund und Hamburg mitteilten, sollen Behörden künftig über eine Plattform vorprogrammierte Module zur Verfügung stehen, aus denen einfach und schnell digitale Anwendungen erstellt werden können. „Wir können unseren Behörden und auch allen anderen Ländern und Kommunen Softwaremodule anbieten, damit nicht jede Verwaltung dieselben Funktionen entwickeln muss“, erklärt Jan Pörksen, Chef der Hamburger Senatskanzlei. Das Ziel sei eine durchgängige Digitalisierung: Einerseits sollen Bürger*innen ihre Anliegen online übermitteln können, andererseits wäre auch die interne Sachbearbeitung künftig überall digital möglich. „Bestimmte Funktionen, die in jeder Verwaltung gebraucht werden, etwa eine Registerabfrage oder die Erstellung von Bescheiden, stehen je nach Bedarf als einzelne Module zur Verfügung“, Die Software-Bausteine würden vor allem dann helfen, wenn einzelne Verwaltungsprozesse zu klein für eine eigene Entwicklung seien.
Die Finanzierung des Projekts Modul-F durch den Bund erfolgt offiziellen Angaben zufolge im Rahmen der Realisierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Bis Ende 2022 sollen im Zuge des OZG alle Verwaltungsdienstleistungen in Deutschland digitalisiert werden.
tn/sb