„Unser Ziel ist eine moderne öffentliche Verwaltung, die einen zeitgemäßen Service für Unternehmen bietet. Wir wollen Verwaltungsabläufe effizienter machen und den Kontakt mit Behörden einfacher gestalten", erklärt Jan Pörksen, Chef der Senatskanzlei. Künftig sollen etwa Leistungen verschiedener Behörden online gebündelt angeboten werden. Insbesondere Gründer*innen könnte mit den geplanten Services das Leben erleichtert werden. So sei geplant, die Gründung eines Unternehmens oder die Aufnahme einer freiberuflichen Tätigkeit durch die Digitalisierung der Verwaltung deutlich unbürokratischer zu gestalten. Auch im Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sollen die Abläufe effizienter werden. Ziel sei es, dass Arbeitgeber*innen etwa Mutterschutzmeldungen, Sonderregelungen zur Arbeitszeit oder Personalveränderungen auf einer zentralen Online-Plattform melden können.
Behördengänge und Papieranträge für Selbstständige und Unternehmen könnten in Hamburg bald größtenteils der Vergangenheit angehören. Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie bekannt gab, stellt der Bund Hamburg 85 Millionen Euro für die Digitalisierung wirtschaftsnaher Verwaltungsangebote zur Verfügung. Ein entsprechendes Abkommen wurde Anfang März unterzeichnet. Die innovativen Online-Angebote sollen ab 2022 verfügbar sein, und möglichst flächendeckend über alle Bundesländer ausgerollt werden.
Weniger Bürokratie für Gründer*innen
Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen bis 2022
„Unternehmerinnen und Unternehmer erwarten zu Recht, dass wir ihre Angelegenheiten schnell und unbürokratisch online lösen. Und das jederzeit und von überall – von der Gründung über Förderungen bis zum Unternehmensübergang", sagt Wirtschaftsstaatssekretärin Claudia Dörr-Voß. Mit der Verwaltungvereinbarung gehe man den nächsten Schritt für flächendeckende Online-Angebote. Neben Hamburg wollen auch Bremen und Nordrhein-Westfalen dem Abkommen beitreten. Hintergrund der Vereinbarung, deren Mittel aus dem Konjunktur- und Zukunftspaket stammen, ist das Onlinezugangsgesetz. Danach sind Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, bis Ende 2022 alle Verwaltungsleistungen auch digital anzubieten.
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