Corona

Corona-Lockerungen: Auch Messen und Märkte dürfen wieder stattfinden

6. Juli 2020
Neue Verordnung in Bezug auf Corona. Grünes Licht auch für zahlreiche Freizeitangebote

Der Senat hat am 30. Juni eine neue Verordnung zur Eindämmung von SARS CoV 2 geschlossen. Lockerungen gibt es unter anderem im touristischen Bereich, bei Messen und Flohmärkten. „Mit der neuen Verordnung gewinnen alle Bürgerinnen und Bürger und auch die Gäste unserer Stadt ein Stück ihrer Freiheit und Normalität zurück. Als Wirtschaftssenator freue ich mich besonders, dass es auch im Bereich der Messen und Veranstaltungen deutliche Lockerungen gibt", so Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. „Auch unsere Barkassen im Hafen und unsere Stadtrundfahrtbusse dürfen wieder mehr Gäste an Bord nehmen. Das kommt zu Beginn der Ferien gerade recht. Dennoch appelliere ich an alle: Halten Sie Abstand und die Regeln ein. Nur so kommen wir alle gesund durch diese Krise.“

Weitere Lockerungen

Für touristische Stadtrundfahrten und touristische Schiffsfahrten ist demnach wie bei Reisebussen die volle Sitzplatzbelegung zulässig. Musicals können unter Auflagen (Belegung von 650 Sitzplätzen) ihren Betrieb wieder aufnehmen. Und auch Messen und Flohmärkte sind zulässig. Die grundsätzliche Abstandsregel von 1,50 Metern, die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in bestimmten Bereichen sowie die Hygieneregeln bleiben bestehen. Unter diesen Voraussetzungen können weitere Einschränkungen aufgehoben werden. Eine weitere wesentliche Neuerung betrifft die Kontaktbeschränkungen: So dürfen sich seit dem 1. Juli Gruppen von bis zu zehn Personen treffen, auch wenn diese aus mehr als zwei Haushalten kommen. Bislang war dies auf Mitglieder aus zwei Haushalten beschränkt.

Auch Theater und Tanzschulen öffnen ihre Türen

Freizeitaktivitäten sind wieder erlaubt, sofern die Abstands- und Kontaktbeschränkungen eingehalten werden. Auch das Picknicken und Grillen im Freien ist damit wieder möglich. Wieder öffnen dürfen unter anderem Messen und Jahrmärkte, alle Schwimmbäder sowie Natur- und Sommerbäder, Theater, Opern, Konzerthäuser sowie Musiktheater. Tanzschulen können Kurse anbieten und Hochschulen dürfen ihre Türen wieder für Präsenzvorlesungen öffnen.

Veranstaltungen unter Auflagen

Auch Veranstaltungen sind unter Auflagen zur Kontaktrückverfolgung sowie Hygiene- und Schutzvorkehrungen wieder erlaubt. Die zulässige Teilnehmerzahl hängt unter anderem davon ab, ob die Veranstaltung unter freiem Himmel oder in geschlossenen Räumen stattfindet. Bei Veranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen dürfen bis zu 1.000 Personen teilnehmn (in geschlossenen Räumen bis zu 650), ohne feste Sitzplätze im Freien bis zu 200 Personen (in geschlossenen Räumen bis 100). Wird Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Höchstzahl bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze um jeweils die Hälfte. Private Feiern in der eigenen Wohnung oder auf dem eigenen Grundstück sind mit bis zu 25 Personen wieder möglich.

Clubs, Diskotheken und Musikclubs, Volksfeste, Saunas und Dampfbäder, Thermen und Whirlpools sowie Prostitutionsangebote bleiben aus Infektionsschutzgründen weiter geschlossen.

Die Verordnung gilt zunächst bis Ende August 2020 und ist unter www.hamburg.de/verordnung abrufbar.
kk

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