Veranstaltungen mit festen Sitzplätzen sind der Rechtsverordnung vom 30.6. zufolge im Freien mit bis zu 1.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 650 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Da bei Veranstaltungen ohne feste Sitzplätze das Abstandsgebot nicht so leicht einzuhalten ist, sind diese im Freien mit bis zu 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmern und in geschlossenen Räumen mit bis zu 100 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zulässig. Wird während einer Veranstaltung ohne feste Sitzplätze Alkohol ausgeschenkt, reduziert sich die Anzahl der zulässigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer jeweils um die Hälfte.
Der Hamburger Senat hat bestimmte Veranstaltungen unter Auflagen wieder erlaubt. Damit kann auch der Kulturbetrieb unter den Corona-bedingten Regeln weiter hochfahren. Entscheidend für die Kultur sei, dass Veranstaltungen nun generell ermöglicht werden und verlässliche und einheitliche Kriterien vorgegeben werden, unter denen diese stattfinden können. Die Kultureinrichtungen können die Wiederaufnahme des Veranstaltungsbetriebs nun vorbereiten.
Art der Veranstaltung bestimmt die zulässige Besucherzahl
Hygienekonzept und Abstandsgebot
Bei Veranstaltungen gelten unter anderem das Abstandsgebot von 1,5 Meter nach der gültigen Rechtsverordnung und es muss ein Hygienekonzept erarbeitet und auf Verlangen vorgezeigt werden. Außerdem müssen die Kontaktdaten der Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhoben werden. Großveranstaltungen mit einer Teilnehmerzahl ab 1.000 Personen sind bis zum 31. Oktober 2020 weiter verboten. Außerdem legt die Rechtsverordnung fest, dass Diskotheken und Musikclubs weiterhin noch nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden dürfen.
Planungssicherheit für die neue Spielzeit
„Mit der aktuellen Rechtsverordnung gehen wir einen wichtigen Schritt in Richtung neuer Normalität", so Carsten Brosda, Hamburgs Senator für Kultur und Medien. „Das gibt den Kultureinrichtungen gerade mit Blick auf die neuen Spielzeiten die notwendige Planungssicherheit. Die Verordnung formuliert klare und einheitliche Regelungen, die zum Schutz der Besucherinnen und Besucher notwendig sind und gleichzeitig viele Wege eröffnen, um wieder Kultur zu erleben. Wir stehen den Kultureinrichtungen, Künstlerinnen und Künstlern weiterhin solidarisch zur Seite."
Erste Premiere am Schmidts Tivoli
Als eines der ersten Theater soll am Donnerstag, 2. Juli, 20 Uhr das Schmidts Tivoli den Theaterbetrieb wieder aufnehmen. Kultursenator Brosda wird an der Premiere von „Paradiso“ teilnehmen. Weitere Infos und die ganze Rechtsverordnung unter www.hamburg.de/corona
sm/kk