„Hamburg setzt mit dem Nachhaltigkeitsleitfaden ein deutliches Zeichen: Wir wollen unsere Marktmacht nutzen – und damit auch dazu beitragen, unsere Klimaziele zu erreichen“, betont Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan. Der neue Leitfaden ist für Vergaben von Kernverwaltung, Landesbetrieben und staatlichen Hochschulen ab Januar 2025 verbindlich. Öffentlichen Unternehmen wird die Einhaltung empfohlen. Zu den Vorgaben gehört etwa die Bevorzugung kreislauffähiger Produkte, „denn oft sind langlebige und reparaturfähige Produkte die günstigere Variante – auch für Klima, Umwelt und Gesundheit“, so Kerstan weiter. Gleichzeitig schließt eine Negativliste den Kauf von Einweggeschirr, Torfprodukten oder nicht-reparierbaren Elektrogeräten aus. Auch problematische chemische Inhaltsstoffe stehen im Fokus. Kreislauffähigkeit, Langlebigkeit und Reparaturfähigkeit von Produkten sind demnach wichtige Einkaufskriterien.
Hamburg kauft jährlich Produkte und Dienstleistungen im Wert von über 340 Millionen Euro ein – ein Investitionsvolumen mit erheblichem Einfluss auf den Markt. Ab Januar 2025 tritt nun für die öffentlichen Beschaffungen der Stadt ein Nachhaltigkeitsleitfaden in Kraft, der den Umweltleitfaden von 2016 ersetzt. Neben Umwelt- und Klimakriterien wird nun auch soziale Nachhaltigkeit festgeschrieben. Mit dem neuen Nachhaltigkeitsleitfaden sei Hamburg ein Vorreiter unter den Bundesländern.
Nachhaltigkeitsleitfaden – die Kriterien
Schulungen und Monitoring für eine effektive Umsetzung
Ergänzt wird der neue Leitfaden durch soziale Nachhaltigkeitsstandards für sensible Produktgruppen wie Textilien, Elektronik, IT, Reinigungsdienstleistungen und Lebensmittel. Denn Nachhaltigkeit sei mehr als nur Umweltbewusstsein. „Für uns spielen neben den ökologischen Aspekten auch soziale Kriterien eine wichtige Rolle. Dazu zählen zum Beispiel gute Arbeitsbedingungen, Inklusion und Gleichstellung“, erklärt Finanzsenator Andreas Dressel. Für eine flächendeckende Umsetzung des neuen Leitfadens plant die Stadt umfangreiche Schulungen sowie ein kontinuierliches Beratungsangebot durch Finanz- sowie Umweltbehörde. Ein Monitoring-System soll die Einhaltung überprüfen und den Erfolg der Maßnahmen messbar machen. Außerdem soll der Nachhaltigkeitsleitfaden regelmäßig aktualisiert werden, um flexibel auf neue Marktentwicklungen, gesetzliche Vorgaben und sonstige Regulierungen reagieren zu können.
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