Klimaschutz

Hamburger Senat schreibt Klimaplan fort

6. September 2023
Neues Klimaschutzstärkungsgesetz setzt auf Ausbau erneuerbarer Energien, Wärmenetze, nachhaltige Mobilität und Gebäudesanierung

Die Stadt Hamburg hat sich ambitionierte Klimaziele gesetzt. Bis 2030 sollen die CO2-Emissionen im Vergleich zu 1990 um 70 Prozent gesenkt werden. Bis 2045 soll sogar die CO2-Neutralität erreicht werden. Um diese Ziele zu erreichen, hat der Senat nun die zweite Fortschreibung des Klimaplans und die Novellierung des Hamburgischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Das neue Klimaschutzstärkungsgesetz priorisiert vor allem den Ausbau erneuerbarer Energien.

Klimafreundlicher Umbau von Hamburg nimmt weiter Fahrt auf

„Hamburg hat in den letzten Jahren im Klimaschutz einiges erreicht", erklärt Umweltsenator Jens Kerstan. „Wir setzen auf den schnellen Ausbau der Photovoltaik (PV) auf Dächern und Fassaden, auf emissionsfreien öffentlichen Nahverkehr, steigen bei der Fernwärme vollständig aus der Kohle aus, setzen mit unseren öffentlichen Unternehmen konsequent auf die Dekarbonisierung, investieren in den Landstrom im Hafen – der klimafreundliche Umbau der Stadt nimmt weiter zügig an Fahrt auf.“ Hamburg wolle damit einen Beitrag zum Pariser Klimaschutzabkommen leisten. Besonderes Augenmerk liege auch auf dem zügigen Aufbau der Hamburger Wasserstoffwirtschaft inklusive dem Import über den Hafen. Mit der CO2-Neutralität bis 2045 sei man nun fünf Jahre schneller als bisher vorgesehen, so Kerstan. „Mit der vorgelegten Novellierung des Klimaschutzgesetzes setzen wir den rechtlichen Rahmen, sie ist ausgewogen und technologieoffen.“

Klimaschutzstärkungsgesetz priorisiert Ausbau erneuerbarer Energien

Die Neuerungen werden im sogenannten Klimaschutzstärkungsgesetz festgeschrieben, das zum 1. Januar 2024 in Kraft treten soll. Ein Großteil der Regelungen bezieht sich auf erneuerbare Energien, deren Ausbau priorisiert werden soll, insbesondere bei Strom, Wärme, Elektromobilität und Wasserstoffnetz. Infrastrukturprojekte in diesen Bereichen sollen dadurch beschleunigt werden, ebenso die Errichtung von Windkraftanlagen. Darüber hinaus gelten neue Vorgaben zur PV-Pflicht. Diese soll bei Bestandsgebäuden auf 2024 vorgezogen werden, ab 2027 eine allgemeine kombinierte Solargründachpflicht gelten. Die Errichtung von Solargründächern fördert die Stadt Hamburg bis Ende 2026 mit 3,5 Millionen Euro. Des Weiteren soll es eine PV-Pflicht auf größeren neuen oder erweiterten Stellplatzanlagen geben. Der zugrundeliegende Klimaplan baut auf die vorangegangen Pläne von 2015 und 2019 auf. Er sieht vor, bis 2030 etwa 7,7 Millionen Tonnen CO2 einzusparen und legt die jeweiligen CO2-Reduzierungsziele in den Sektoren Verkehr, Private Haushalte, Gewerbe, Handel, Dienstleistungen und Industrie fest.

Energiewende in Hamburg: Investitionen in Milliardenhöhe sollen Wirtschaftsstandort stärken

Mit dem fortgeschriebenen Klimaplan und dem novellierten Klimaschutzgesetz will Hamburg bei der Energiewende weiter vorangehen. „Klimaschutz gibt es nicht zum Nulltarif, aber wir werden auf eine gerechte und sozial ausgewogene Verteilung der Lasten achten und die Chancen auch für unsere Wirtschaft nutzen“, sagt Kerstan. Hamburg investiert dafür gemeinsam mit privaten und öffentlichen Partner:innen etwa 2 Milliarden Euro in den Aufbau einer Wasserstoffwirtschaft, rund 1,5 Mrd. Euro in den Ausbau des ÖPNVs, 1,9 Mrd. Euro in den Kohleausstieg und 210 Millionen Euro in Förderprogramme zur Modernisierung von privaten Wohngebäuden. Bei Klimaschutz, Energiewende und grünen Technologien sieht der Senat große Chancen für den Wirtschaftsstandort Hamburg. Die Wärmewende und die dazu nötige Modernisierung von Gebäuden, Kraftwerken und Industire könne zudem zum Jobmotor und Innovationstreiber für die Elbmetropole werden.
nj
/mm

Quellen und weitere Informationen

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