Digitalisierung

Hamburgs Justiz führt die elektronische Akte ein

8. Oktober 2020
Landgericht Hamburg treibt mit der E-Akte die Digitalisierung voran. Weitere Maßnahmen geplant

Für die Justiz in Hamburg hat eine neue Zeitrechnung begonnen: Nach intensiven Vorarbeiten und Planungen werden nun in fünf Kammern des Landgerichts alle neu eingehenden erstinstanzlichen Verfahren rein elektronisch geführt. Mit dem Umstieg auf die elektronische Aktenführung wird das Herzstück der Justiz digitalisiert. Sowohl die Verwaltung von Akten als auch deren inhaltliche Bearbeitung erfolgen künftig mit zeitgemäßen digitalen Arbeitsmitteln.

E-Akte: Digitalisierungsoffensive in der Justiz

Die Corona-Pandemie hat uns noch deutlicher vor Augen geführt, dass wir unsere Digitalisierungsoffensive in der Justiz weiter voranbringen müssen, um die Gerichte zukunftsfest zu halten", so Justizsenatorin Anna Gallina. Die Einführung der E-Akte bringe viele Vorteile: Zum Beispiel könne man E-Akten schnell und einfach elektronisch durchsuchen, Inhalte strukturieren und auswerten, der Akten- und Dokumententransfer werde beschleunigt. Auch können mehrere Personen gleichzeitig an demselben Verfahren arbeiten, das spare Zeit und könne die Verfahrensdauer verkürzen.

Zeitgemäßige technische Möglichkeiten auch im Gerichtssaal

Auch für die Anwaltschaft bringt die Einführung der E-Akte Neuerungen. So erfolgt künftig auch die Akteneinsichtnahme elektronisch. Im Laufe des Jahres 2021 wird dies auch unter Nutzung des bundesweiten Akteneinsichtsportals möglich sein. Im Sitzungsaal können die elektronischen Akteninhalte gemeinsam mit den Parteien im Saal auf Großbildschirmen eingesehen werden. Über Dokumentenkameras können dort auch Papierdokumente und mithilfe weiterer Technik auch die digitalen Inhalte der Verfahrensbeteiligten zur Ansicht auf den Großbildschirmen gebracht werden.

Zur Digitalisierungsoffensive gehört deshalb auch die Ausstattung von mehr als 130 Gerichtsälen in Hamburg mit moderner Videokonferenztechnik. 20 Säle werden noch in diesem Monat fertig. Als nächste Schritte ist im ersten Halbjahr 2021 die Einführung der elektronischen Akte auch in einigen Senaten des Hanseatischen Oberlandesgerichts, mehreren Abteilungen des Amtsgerichts Hamburg und in Bereichen der Fachgerichtsbarkeit geplant.
sm/sb

Quellen und weitere Informationen

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