„Auch wenn wir nach dem Wegfall der allermeisten Beschränkungen wieder mehr und mehr zu einem normalen öffentlichen Leben zurückkehren, die wirtschaftlichen Folgen der Pandemie werden noch länger nachwirken“, sagt Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel. Deshalb würden zahlreiche Bausteine der Hilfsmaßnahmen fortgesetzt.
Noch bis zum 15. Juni können bei der IFB Hamburg Anträge für die Überbrückungshilfe IV und die Neustarthilfe 2022 gestellt werden. Die Überbrückungshilfe IV soll Unternehmen Unterstützung bieten, die im ersten Quartal 2022 von den Corona-bedingten Beschränkungen betroffen waren und in der Folge einen Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent verzeichneten. Die Neustarthilfe 2022 richtet sich an von der Corona-Krise betroffene Soloselbstständige.