„In Ergänzung zu den bisherigen Förderprogrammen, gerade auch für die Clubszene, haben wir deshalb nochmal 1,5 Millionen Euro bereitgestellt. Damit wird hoffentlich ein gutes Stück schmerzlich vermisster Kultur endlich wieder live erlebbar", sagt Dr. Carsten Brosda, Senator für Kultur und Medien. Timotheus Wiesman, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft Hamburger Musikwirtschaft e. V., ergänzt: „Die Corona-Krise hat immense Auswirkungen auf die Musikmetropole Hamburg mit ihren vielen kleinen, mittleren bis hin zu europaweit führenden und veranstaltenden Musikunternehmen. Auch wenn die auf diese Weise bis Ende Oktober stattfindenden Konzerte nur einen Bruchteil der vorherigen Vielfalt des Musiklebens unserer Stadt darstellen können – jedes Konzert hilft dabei, das kulturelle und gesellschaftliche Leben wieder anzukurbeln und den Hamburger Musikbetrieben, ihren Mitarbeiter*innen und den Künstler*innen wieder Perspektiven zu bieten.“
Das Knust auf St. Pauli, das Schrödingers im Schanzenpark oder das Cruise Inn in Steinwerder sind einige der Veranstaltungsorte, an denen inzwischen wieder Livemusik erklingt. Nun lässt der Open-Air-Sommer auf weitere Konzerte in Hamburg hoffen: Die Behörde für Kultur und Medien hat zusammen mit der Musikszene ein Förderprogramm aufgesetzt, das ab sofort finanzielle Unterstützung für Musikveranstaltungen bietet, die bis Ende Oktober 2020 durch bestehende Hamburger Livemusikclubs bzw. durch Livemusikveranstalter*innen Corona-gerecht und outdoor durchgeführt werden. Anträge können ab sofort über die Clubstiftung gestellt werden.
Kulturelles und gesellschaftliches Leben wieder ankurbeln
Antragstellung für Konzerte bis 31. Oktober
Auf Antrag können Musikveranstaltungen gefördert werden, die bis zum 31. Oktober 2020 in Hamburg unter freiem Himmel stattfinden. Die Förderung zielt auf den Erhalt und die Stärkung der gesamten musikalischen Infrastruktur ab, soll also auch helfen, dass die vielen an der Schaffung von Konzert-Erlebnissen beteiligten Kräfte wieder verstärkt ihre Arbeit aufnehmen können. Die Förderhöhe kann maximal bis zu 15.000 Euro pro Konzertveranstaltung betragen, die maximale Gesamtförderung ist auf 75.000 Euro pro Antragsteller*in begrenzt und wird über die Clubstiftung eingereicht.
sm/sb