Kultur

Clubförderung im Hamburger Haushalt 2025/2026 fast verdreifacht

2. Januar 2025
Kulturhaushalt um 11 Prozent aufgestockt. Das ist rund um Livemusik geplant

Der Musikstandort Hamburg setzt ein starkes Zeichen für Clubs, Livemusik und Nachwuchskünstler:innen. Im Haushalt 2025/2026 der Hamburgischen Bürgerschaft werden die Fördermittel für Musikclubs nahezu verdreifacht. So wird die jährliche Infrastrukturförderung für Musikclubs mit dem „Live Concert Account“ (jährlich 350.000 Euro) als zentrales Förderinstrument der Behörde für Kultur und Medien in den kommenden zwei Jahren um insgesamt 1,3 Millionen Euro aufgestockt.

Mehr Förderung für kleinere Musikclubs

„Dies ist ein Schritt in die richtige Richtung und der Einstieg in eine solide Clubförderung. Auf der Basis lässt sich nun kurzfristig aufbauen, um mittelfristig gemeinsam eine zukunftsfähige Förderstruktur zu entwickeln“, erklärt Anna Lafrentz, Vorsitzende des Clubkombinats Hamburg. Besonders kleinere Musikclubs sollen von der zusätzlichen Unterstützung profitieren. Für das Jahr 2025 sind zusätzliche 500.000 und für 2026 weitere 800.000 Euro eingeplant. Damit überschreitet die jährliche Infrastrukturförderung für Musikclubs erstmals die Millionengrenze. „Es ist zugleich ein sehr wichtiges Signal auch in andere Bundesländer und Kommunen. Anders als zum Beispiel in Berlin oder München, investiert das Land Hamburg weiter in eine vielfältige Live-Kultur und in das Bühnenprogramm seiner Musikspielstätten“, so Lafrentz. 

Finanzielle Unterstützung soll zugänglicher werden 

Bei der Vergabe der Fördergelder für das Ökosystem Live-Musik sind räumliche Größe des Clubs sowie Konzertanzahl des Vorjahres entscheidende Parameter. Zudem soll die Antragstellung erleichtert werden. Antragstellende, die bereits im Jahr 2024 gefördert wurden und deren Räumlichkeiten sich nicht verändert haben, müssen künftig keine zusätzlichen Nachweise zur Größe mehr erbringen. Außerdem soll die Pflicht zur Vorlage detaillierter Beleglisten beim Verwendungsnachweis gelockert werden. Bei Einzelfallprüfungen haben die Behörden jedoch weiterhin das Recht zur Belegeinsicht und es gelten die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Die nächste Förderrunde des Live Concert Account für das Jahr 2025 soll im kommenden Frühjahr über die Clubstiftung Hamburg bekannt gegeben werden.
fw/mm/sb

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