Das Geld erhalten Beschäftigte in Vollzeit mit einer Beschäftigungszeit von mindestens 35 Stunden in der Woche, die in Pflegeheimen, in Tagespflegeeinrichtungen und ambulanten Diensten in der Pflege arbeiten. Der steuerfreie Bonus beträgt hier 1.500 Euro. Für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit mindestens 25 Prozent Arbeitszeit in der Pflege beträgt der Bonus 1.000 Euro, für Auszubildende 900 Euro und für sonstige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Pflegeeinrichtung 500 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Corona-Prämie anteilig.
Im Pflegebereich wird jeden Tag überaus wichtige Arbeit geleistet – unter Corona-Bedingungen gilt das erst recht. Rund 25.300 Beschäftigte von ambulanten Pflegediensten und stationären Pflegeeinrichtungen in Hamburg erhalten nun einen steuerfreien Bonus, der diese Leistungen würdigt. Der Bonus wird durch die Pflegekassen und Arbeitgeber ausgezahlt. Hamburg beteiligt sich mit 8,7 Millionen Euro.
Steuerfreier Bonus anteilig an der Arbeitszeit
Hamburg stockt um ein Drittel auf
Bund und Länder haben die Zahlung dieser Sonderleistung aufgrund der Corona-Pandemie am 19.05.2020 gesetzlich festgeschrieben. Finanziert wird der Bonus durch die Pflegeversicherungen, die Stadt Hamburg hat den Betrag noch um ein Drittel aufgestockt. Insgesamt gibt Hamburg dafür fast 9 Millionen Euro aus. Die Pflegekassen übernehmen die Ausschüttung des vollen Betrags an die Arbeitgeber, die bis Ende Juni einen Antrag gestellt hatten. Berechtigte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten den Bonus auf dem für die Gehaltszahlung üblichen Weg direkt vom Arbeitgeber. Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf die Bonuszahlung, wenn die Anforderungen erfüllt werden.
Bonus auch im Arbeitgebermodell
Auch im sogenannten Arbeitgebermodell im Rahmen der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII können die Beschäftigen, die ebenfalls mindestens drei Monate ab dem 1. März 2020 gearbeitet haben, bis zu 500 Euro von der Freien und Hansestadt Hamburg erhalten, obwohl sie keinen Anspruch auf den Bonus aus der Pflegeversicherung haben. Diese Leistung kann vom Arbeitgeber im Rahmen der Budgetleistung über die Fachämter Grundsicherung und Soziales der Bezirke gegen Ende des Jahres beantragt werden.
sm