Die Antragstellung erfolgt über einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer in einem digitalisierten Verfahren. Das Bundeskabinett hatte am 12. Juni 2020 die Eckpunkte der Überbrückungshilfe für die am schwersten von der Corona-Pandemie betroffenen Branchen beschlossen. Mit dem zweiten Nachtragshaushalt stellt der Bund dafür rund 25 Mrd. Euro bereit. Damit handele es sich um den größten Posten des Konjukturpakets. Das digitale Antragsverfahren wurde im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) fertiggestellt.
Seit vergangener Woche läuft der Antragszeitraum für die neuen Corona-Überbrückungshilfen aus dem 103-Milliarden-schweren Konjunkturpaket der Bundesregierung. Kleine und mittelständische Unternehmen, die ihren Geschäftsbetrieb im Zuge der Corona-Pandemie einstellen oder stark einschränken mussten, können nun weitere Liquiditätshilfen erhalten. Über die gemeinsame bundesweit geltende Antragsplattform www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de können betroffene Unternehmen die Anträge einreichen. Die Auszahlungen sind bereits ab Juli durch die landesspezifischen Bewilligungsstellen, in Hamburg durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank IFB möglich. Zur Übersicht der IFB über die Corona-Förderprogramme für Hamburg.
Digitale Antragstellung
Bis zu 150.000 Euro Fixkosten-Zuschuss
„Hilfe brauchen vor allem die Branchen, die immer noch stillgelegt sind oder deren Geschäft trotz der Lockerungen noch deutlich eingeschränkt ist. Für all diese Unternehmen stellen wir Zuschüsse zu den Fixkosten bis zu einer Höhe von 150.000 Euro bereit, die nicht zurückgezahlt werden müssen.", sagt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier.
Kleine und mittelständische Unternehmen im Fokus
„Mit der Überbrückungshilfe haben wir in einem gemeinsamen Kraftakt von Ländern und Bund ein dringend benötigtes Instrument geschaffen, dass gerade kleinen und mittelständischen Unternehmen hilft die Folgen der COVID19-Pandemie zu bewältigen", so Michael Westhagemann, Hamburgs Senator für Wirtschaft und Innovation. „Wichtig ist dabei, dass die Überbrückungshilfe auch hilft, dass Sozialunternehmen, Not-Profit-Organisationen und ähnliche durch die Krise kommen", so Hamburgs Finanzsenator Andreas Dressel.
Einheitliche Bearbeitung der Anträge
Grundlage des Programms sind Verwaltungsvereinbarungen, zwischen Bund und Ländern, die Hamburg auf Seiten der Länder koordiniert hat. In einem gemeinsames Bund-Länder-Projekt im Themenfeld Forschung und Förderung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wird die Antragplattform finanziert. Dadurch soll ein bundesweit einheitlicher Online-Antragsprozess gewährleistet werden.
sm/kk
Quellen und weitere Informationen
Kerninhalte der Verwaltungsvereinbarung:
1. Antragberechtigte:
- Unternehmen und Organisationen aller Branchen
- Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe
- gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen
2. Umfang der Überbrückungshilfe:
- 80% der Fixkosten bei mehr als 70% Umsatzrückgang,
- 50% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 50% und 70%,
- 40% der Fixkosten bei Umsatzrückgang zwischen 40% und unter 50%
3. Antragstellung:
- digitales Antragverfahren durch Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer
4. Auszahlung über die Länder:
- Umsetzung erfolgt in Hamburg über die Hamburgische Investitions- und Förderbank
5. Antragfrist:
- Anträge müssen bis zum 31. August 2020 eingereicht werden
6. Verhältnis zu anderen Hilfen:
- Dirketer Anschluss an das Soforthilfeporgramm, eine erneute Förderung ist möglich
Alle weiteren Infos gibt es unter Corona-Überbrückungshilfe