Von den 31 Paragrafen des neuen Klimaschutzgesetzes waren drei notifizierungspflichtig, darunter das Stromdirektheizungs- und Klimaanlagenverbot. Die Europäische Kommission hatte das Hamburger Klimaschutzgesetz Ende März genehmigt. Die drei notifizierungspflichtigen Paragrafen sollen nun schnell beschlossen werden, damit Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen bestünde. Schon Ende 2021 soll das Verbot neuer Ölheizungen wirksam werden.
„Bevor die rechtliche Verpflichtung eintritt, wollen wir den Umstieg auf klimafreundliche Technik mit attraktiven Förderungen unterstützen. Gerade in der wirtschaftlich sehr schwierigen Phase, die vor uns liegt, wird sich zeigen, dass Klimaschutz ein starker Konjunkturmotor sein kann. Damit die Investitionen, die wir jetzt mit viel staatlichem Geld anschieben, zukunftsfest sind, müssen sie unsere Stadt auch beim Klimaschutz nach vorne bringen“, so Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan.
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