Klimaschutz

Senat beschließt Ölheizungsverbot

24. April 2020
Das Verbot ist ein Baustein innerhalb des Klimaschutz-Gesetzes. Es soll nun Planungssicherheit schaffen

Der Hamburger Senat hat im Zusammenhang mit dem Klimaschutzgesetz die noch ausstehenden Punkte zum Ölheizungs- und Klimaanlagenverbot beschlossen. Das Öl-Heizungsverbot stellt einen wichtigen Baustein innerhalb des Klimaschutz-Gesetzes dar, mit dem die Hamburger Klimapolitikerfolgreich fortgeschrieben werden soll. Ende des letzten Jahres hatte der Senat mit der Fortschreibung seines Klimaplans und einem neuen Klimaschutzgesetz zwei entscheidende Weichen gestellt, um die Klimaziele der Hansestadt zu erreichen. Das Verbot soll in Kürze in der Bürgerschaft verabschiedet werden.

Ende 2021 wirksam

Von den 31 Paragrafen des neuen Klimaschutzgesetzes waren drei notifizierungspflichtig, darunter das Stromdirektheizungs- und Klimaanlagenverbot. Die Europäische Kommission hatte das Hamburger Klimaschutzgesetz Ende März genehmigt. Die drei notifizierungspflichtigen Paragrafen sollen nun schnell beschlossen werden, damit Rechts- und Planungssicherheit für alle Betroffenen bestünde. Schon Ende 2021 soll das Verbot neuer Ölheizungen wirksam werden. 

„Bevor die rechtliche Verpflichtung eintritt, wollen wir den Umstieg auf klimafreundliche Technik mit attraktiven Förderungen unterstützen. Gerade in der wirtschaftlich sehr schwierigen Phase, die vor uns liegt, wird sich zeigen, dass Klimaschutz ein starker Konjunkturmotor sein kann. Damit die Investitionen, die wir jetzt mit viel staatlichem Geld anschieben, zukunftsfest sind, müssen sie unsere Stadt auch beim Klimaschutz nach vorne bringen“, so Hamburgs Umweltsenator Jens Kerstan.
js/kk

Quellen und weitere Informationen

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