„Wir schaffen jetzt den notwendigen rechtlichen Rahmen, um Hamburgs ehrgeizigen Klimazielen einen weiteren Schritt näher zu kommen und die Akteure auf der Alster sammeln bereits eigenständig Erfahrungen mit emissionsfreien Antrieben“, erklärt Umweltsenator Jens Kerstan. Nach der neuen Verordnung dürfen Boote und Schiffe, die bisher keine Fahrerlaubnis für das Gewässer hatten, ab 1. Januar 2025 nur noch mit Elektroantrieb auf der Alster fahren. Davor zugelassene Fahrzeuge haben eine Übergangsfrist bis 2030. Für die Umrüstung und Neubeschaffung von Wasserfahrzeugen eingetragener Vereine im Alstergebiet wurde ein Förderprogramm geschaffen (bis Ende 2025) und Fördermittel in Höhe von insgesamt 1.262.000 Euro bereitgestellt.
mm/sb
Neue Verordnung zur C02-Reduktion soll dazu beitragen, Hamburg klimaneutral zu machen – was ab November 2023 gilt
Über die Alster zu schippern, soll nicht mehr Umwelt und Klima belasten. Ab November 2023 tritt die neue Verordnung zur Einführung der emissionsfreien Alsterschifffahrt in Kraft. Die Änderung erfolgt im Rahmen des Projekts „E-Mobilität auf der Alster“ und soll alle Alster-Wasserfahrzeuge mit Verbrennungsmotoren auf E-Antrieb mit Grünstrom umstellen. Damit werden laut Umweltbehörde die Vorgaben des Hamburger Klimaplans erfüllt, der u. a. eine Reduzierung der Treibhausgasemissionen im Schiffsverkehr vorsieht. Durch die klimaneutrale Schifffahrt auf dem Nebenfluss der Elbe wird laut Umweltbehörde ein Einsparpotenzial von 900 Tonnen Kohlenstoffdioxid pro Jahr erwartet.