„Die Begrenzung des Klimawandels ist eine herausragende politische und gesellschaftliche Verantwortung. Der Klimawandel schreitet immer spürbarer voran“, sagt Jens Kerstan, Senator für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft. Hamburg müsse deshalb beim Klimaschutz und bei der Klimaanpassung weiterhin Vorreiter sein und bleiben. Mit dem neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetz sollen jetzt konsequent die Weichen dafür gestellt werden. „Der CO2-Ausstoß soll bis 2030 um 70 Prozent gegenüber 1990 reduziert werden, wir sind damit noch etwas ehrgeiziger als der Bund. 2045 und damit fünf Jahre schneller als bislang vorgesehen, soll ganz Hamburg CO2-neutral leben und wirtschaften."
Im Dezember 2022 wurden die Klimaschutzziele der Hansestadt verschärft. Diese sollen jetzt gesetzlich festgelegt werden. Der Senat hat den Entwurf des neuen Hamburgischen Klimaschutzgesetzes (HmbKliSchG) beschlossen und die Novelle für die Verbändeanhörung freigegeben. Noch vor der Sommerpause soll die konkrete Gesetzesänderung mit der Anhebung des Zwischenziels bis 2030 von 55 auf 70 Prozent CO2-Einsparung beschlossen und zur Abstimmung in die Bürgerschaft eingebracht werden. Die Hansestadt will damit viele Klimaziele noch ambitionierter umsetzen, als durch das Klimaschutzgesetz des Bundes vorgesehen. Bis 2030 wird mit einer CO2-Einsparung von bis zu drei Millionen Tonnen gerechnet.
Hamburg soll bis 2045 CO2-neutral werden
Hamburgisches Klimaschutzgesetz: erneuerbare Energien im Wärmenetz und Solargründächer ab 2027 verpflichtend
Die Vorgaben des neuen Klimaschutzgesetzes betreffen vor allem die Bereiche Energie und Wärme. Durch den Ausbau regenerativer Energien soll der Anteil erneuerbarer Energien beim Heizungstausch ab 2027 von 15 auf 65 Prozent erhöht werden. Ein begleitendes Förderprogramm soll ab 2024 ausgearbeitet werden. Außerdem sollen die Wärmenetze Hamburgs ab 2030 zur Hälfte und bis 2045 vollständig Wärme aus erneuerbaren Energien transportieren. Das neue Klimaschutzgesetz sieht auch vor, dass ab 2024 auf mindestens 30 Prozent einer Dachfläche eine Photovoltaik-Anlage (PV) errichtet werden muss. Für Bestandsgebäude und Stellplatzanlagen wird diese Pflicht auf 2024 vorgezogen. 2027 soll dann eine kombinierte Nutzung aus Photovoltaik-Anlagen und einer Begrünung der Dächer verpflichtend werden. Darüber hinaus soll der Ausbau der Infrastruktur für Strom, Wasserstoff und öffentliche Ladepunkte für Elektrofahrzeuge erleichtert werden.
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