Verbraucherschutzsenatorin Anna Gallina sagt: „Das Tragen von medizinischen Masken ist Teil des umfassenden Schutzkonzeptes gegen das Coronavirus. Deswegen verstärken wir unsere Anstrengungen zur Überprüfung der Masken auf ihre Schutzwirkung. Die Menschen müssen sich auf die Zuverlässigkeit der Masken verlassen können, dafür stehen die Hersteller in der Pflicht.“ Eine Überprüfung sämtlicher auf dem Markt befindlicher FFP2-Masken sei aufgrund der großen Anzahl allerdings nicht möglich. Bis zum 1. Februar habe die Stadt insgesamt 377 Atemschutzmasken und medizinische Masken überprüft.
Nicht immer entspricht die Qualität von FFP2-Masken den gesetzlichen Vorgaben für Medizinprodukte. Teilweise weisen die Atemschutzmasken qualitative Mängel auf oder genügen nicht den rechtlichen Anforderungen. Die Stadt Hamburg führt bei Hinweisen auf mögliche Mängel deshalb bereits seit Beginn der Corona-Pandemie stichprobenartige Kontrollen durch. Aufgrund der erheblich gestiegenen Nachfrage und Bedeutung der FFP2-Masken sollen diese nun noch stärker überprüft werden. Dafür werden zusätzlich zu den Einfuhrkontrollen am Hamburger Flughafen und Hamburger Hafen auch im Handel und Internet verkaufte Masken von der Justizbehörde auf ihre Qualität geprüft.
Bisher über 375 Masken überprüft
Mangelhafte FFP2-Masken werden vom Markt genommen
Das Ziel der Kontrollen: Mangelhafte Masken, die nicht der europäischen Norm für Medizinprodukte (z. B. fehlende CE-Kennzeichnung, falsche Prüfnummern) entsprechen, sollen vom Markt genommen werden. Die Situation für Verbraucher*innen habe sich im Vergleich zum Vorjahr bereits erheblich verbessert, da mehr qualitativ hochwertige Atemschutzmasken aus heimischer Produktion verfügbar sind, so die Justizbehörde. Die Hamburger*innen können sich online darüber informieren, welche Maskentypen mit welcher Norm den geprüften Standards unterliegen, wo diese medizinischen Masken zu kaufen sind und worauf beim Tragen geachtet werden muss. Seit dem 22. Januar 2021 müssen in öffentlichen Verkehrsmitteln, beim Einkaufen, in öffentlichen Gebäuden, in Pflegeeinrichtungen, bei Gesundheitsbehandlungen, bei Gottesdiensten sowie im Arbeitsumfeld sogenannte medizinische Masken getragen werden.
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