„Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der IFB Hamburg und der Behörden haben sehr gute Arbeit geleistet. Die Sicherstellung der Liquidität und die Vermeidung von Insolvenzen ist uns bis hierhin gut gelungen.", sagt Hamburgs Wirtschaftssenator Michael Westhagemann. Die erfolgreiche, kombinierte Soforthilfe von Bund und Stadt habe wesentlich dazu beigetragen, bei einer Vielzahl von Hamburger Solo-Selbständigen und Unternehmen, unmittelbare wirtschaftliche Notlagen aufgrund der Corona-Krise abzumildern.
Die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) hat seit Programmstart rund 65.000 Anträge auf die Hamburger Corona Soforthilfe (HCS) erhalten. Etwa 4.000 Anträge befinden sich nach IFB-Angaben derzeit noch in Klärung.
Notlagen abmildern
4.000 Anträge warten noch auf Klärung
Bei etwa 4.000 der gestellten Anträge habe die IFB Hamburg im Rahmen der effizienten und sorgfältigen Prüfung der Unterlagen jedoch fehlerhafte und/oder unvollständige Angaben festgestellt. Dadurch sei die finale Bewilligung der beantragten Fördersumme bisher nicht möglich gewesen. „Ich hoffe, dass sich auf den letzten Metern auch noch möglichst viele Fälle zugunsten der Betroffenen klären lassen - dazu ist aber die Mitwirkung der Antragsteller unverzichtbar", so Hamburgs Finanzsenator Dr. Andreas Dressel. "Gleichwohl ist es angesichts der Betrugsversuche richtig, bei den Fällen mit Überprüfungsbedarf genau hinzuschauen und das tun wir hier."
Offene Fragen klären
In der abschließenden Phase des Hamburger Corona Soforthilfe Programms wolle sich die IFB Hamburg nun noch einmal gezielt der Aufarbeitung der unklaren Fälle im sogenannten Anhörungsverfahren widmen. In den nächsten Tagen sollen Antragstellende, die bisher noch keine Soforthilfe erhalten haben, einen Brief erhalten mit der Bitte um Klärung der in ihrem persönlichen Fall noch offenen Fragen. Die angeschriebenen Antragstellenden haben nun letztmalig bis zum 29.07.2020 Zeit, ihre Angaben zu ergänzen oder zu korrigieren. An die auslaufende Hamburger Corona Soforthilfe schließt die Corona-Überbrückungshilfe für kleine und mittelständische Unternehmen an. Diese kann noch bis zum 31.08.2020 beantragt werden.
sm/kk