Der gesetzliche Mindestlohn beträgt nun 12,82 Euro brutto pro Stunde. 2024 waren es 12,41 Euro.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist da und Zettel für alle gesetzlich Versicherten damit passé. Patientendaten werden jetzt digital zusammengeführt. Hamburg geht hier voran und ist neben Franken und Teilen Nordrhein-Westfalens Modellregion dafür. Anfang März 2025 soll die ePA dann deutschlandweit zu nutzen sein.
Hamburg wurde bereits 2023 bundesweit Modellregion der Gesellschaft für Telematik (Gematik) und damit zum Vorreiter bei der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Darüber hinaus arbeitet die Hamburger Justiz mittlerweile weitgehend mit der E-Akte. Ab 2026 wird die elektronische Akte deutschlandweit verpflichtend. Und was ändert sich 2025 noch?
Mindestlohn
Minjobs
Die monatliche Verdienstgrenze von Minijobs erhöht sich von 538 Euro auf 556 Euro pro Monat. Im Februar müssen gewerbliche Arbeitgeber für ihre Minijobber:innen die Jahresmeldung an die Minijob-Zentrale melden.
Grundfreibetrag
Der steuerliche Grundfreibetrag, also das Einkommen, bis zu dem keine Einkommenssteuer gezahlt werden muss, steigt 2025 auf 12.096 Euro und 2026 auf 12.348 Euro.
Kurzarbeitergeld
Die maximale Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verdoppelt sich auf 24 Monate, ist aber bis Ende 2025 befristet. Danach gilt wieder die reguläre Bezugsdauer von maximal zwölf Monaten.
E-Rechnungspflicht
Bei Umsätzen zwischen inländischen Unternehmen müssen nun elektronische Rechnungen ausgestellt werden. Als Teil der ViDA (VAT in the Digital Age)-Initiative der EU-Kommission soll die E-Rechnung das Umsatzsteuergesetz modernisieren. Das Ziel: die vollständige Einführung eines elektronisches Meldesystems in der EU bis 2030 beziehungsweise 2032. Für die Ausstellung von E-Rechnungen gelten bestimmte Übergangsfristen.
Barrierefreiheit
Produkte und Dienstleistungen müssen ab dem 28. Juni 2025 barrierefrei sein. Was für öffentliche Einrichtungen bereits verbindlich ist, gilt dann auch für privatwirtschaftliche Unternehmen. Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz betrifft zum Beispiel Geld- und Fahrkartenautomaten, Computer, Webseiten, Bankdienstleistungen oder die Beförderung von Personen. Ebenso müssen Informationen und die Bedienung verschiedener Sinneskanäle wie Vorlesefunktionen oder visuelle Anpassungen, zum Beispiel Schriftgröße und Kontrast, barrierefrei gestaltet sein und für eingeschränkte Menschen zugänglich sein. Für Kleinstunternehmen gibt es Ausnahmen.
Auch Hamburg setzt verstärkt auf Online-Dienste, die leicht zu bedienen, sicher und barrierefrei sind. Möglich soll das zum Beispiel das Gemeinschaftsprojekt „Kern“ machen, das auf ein Baukastensystem für das Design digitaler Verwaltungsprozesse setzt.
Überweisungen
EU-weit werden Überweisungen nun in Echtzeit ausgeführt. Innerhalb von zehn Sekunden sollen diese auf dem Konto des Empfängers eingehen.
Ladestandard
Weniger Kabelchaos und Elektroschrott: Für Smartphones, Tablets und andere elektronischen Kleingeräte gibt es jetzt nur noch einen Anschluss: den Ladestandard USB-C. Für Laptops gilt das einheitliche Ladekabel ab 2026.
CO2-Preis
Der CO2-Preis liegt nun bei 55 Euro pro Tonne (bisher 45 Euro). Das wirkt sich auf die Preise von Benzin, Diesel, Erdgas und Heizöl aus. Deutschland will bis 2045 klimaneutral werden. Der CO2-Preis sei hierfür ein wichtiges Instrument.
Bürokratie
Das vierte Bürokratientlastungsgesetz ist in Kraft getreten. Indländische Gäste müssen zum Beispiel in Hotels und Pensionen keinen Meldeschein mehr ausfüllen. Auch die Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wurden verkürzt: von zehn auf acht Jahre.
Digitale Dokumente
Arbeitsverträge können jetzt vollständig digital geschlossen werden. Auch Arbeitszeugnisse, die bisher ausgedruckt und händisch unterschrieben werden mussten, können nun in elektronischer Form ausgestellt werden. Als Unterschrift wird in der Regel eine qualifizierte elektronische Signatur akzeptiert und der Zeugnisempfangende muss mit der elektronischen Form einverstanden sein.
Entwaldungsverodnung
Die EU-Verordnung über entwaldungsfreie Lieferketten (EUDR) verpflichtet bestimmte Unternehmen zu zusätzlichen Sorgfaltspflichten in der Lieferkette, die über das Lieferkettengesetz (LkSG) hinausgehen. Unternehmen haben nun ein weiteres Jahr Zeit, um die Entwaldungsverordnung umzusetzen: Große Unternehmen bis 30. Dezember 2025, Kleinst- und Kleinunternehmen bis 30. Juni 2026.
Nachhaltigkeitsbericht
ESG (Environmental, Social and Governance)-Reporting für größere Unternehmen: Große Kapitalgesellschaften und gleichgestellte Unternehmen müssen nun einen Nachhaltigkeitsbericht erstellen und ab dem Geschäftsjahr 2025 Angaben zu Umwelt-, Sozial- und Governance-Faktoren in ihren Geschäftsberichten machen. Dies erfordert digitalisierte Prozesse zur Datenerhebung.
Cookie-Banner
Der Bundesrat hat einem Gesetz zugestimmt, der Cookies beim Surfen im Internet begrenzen soll. Hamburg macht sich dafür schon länger stark. Künftig soll darauf verzichtet werden, immer wieder in die Verwendung von Cookies einzuwilligen. Stattdessen soll die Zustimmung oder Ablehnung dauerhaft hinterlegt werden können.
Nachhaltige Logistik
Die Hamburgische Investitons- und Förderbank (IFB Hamburg) unterstützt mit dem Förderprogramm „Nachhaltige Logistik“ kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei der Implementierung digitaler Lösungen zur Reduzierung der Treibhausgasemission sowie der Verbesserung des Verkehrsflusses, insbesondere in Innenstädten. Die Förderung erfolgt im Rahmen der Förderperiode 2021 bis 2027 des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung. (EFRE). Hamburg stellt von den EFRE-Mitteln 3,9 Millionen für das Programm zur Verfügung.
mm/kk