Die IFB Hamburg sei bereit, die Hilfe schnellstmöglich auzuzahlen, sagte Finanzsenator Andreas Dressel, der zudem mahnende Worte an den Bund richtete: „Die ärgerlichen vom Bundeswirtschaftsministerium verantworteten Verzögerungen dürfen sich bei der Dezemberhilfe und der Überbrückungshilfe III nicht wiederholen,“ so Dressel. „Die steuerlichen Hilfen und Gebührenhilfen in Hamburg laufen weiter, auch die Miethilfen haben wir ebenso wie die Kreditprogramme verlängert. Auch der Corona Recovery Fonds und Hamburger Stabilisierungsfonds sind abrufbereit. Unser Digitalbonus ist in Vorbereitung. Der Hamburger Corona Schutzschirm ist und bleibt damit breit aufgespannt, um die Wirtschaft der Stadt durch die Krise zu führen.“ Darüber hinaus betonte Kultur- und Mediensenator Carsten Brosda: „Unser Ziel ist es, dass möglichst alle gut durch diese schwierige Zeit kommen und die einmalige und vielfältige Kulturlandschaft der Stadt und der Medienstandort Hamburg erhalten bleiben.“
Bereits seit Ende November 2020 können Unternehmen, die aufgrund der durch die Corona-Krise erfolgten Schließungen in Not geraten sind, die sogenannte Novemberhilfe des Bundes beantragen. Nach langwierigen Software-Problemen im zuständigen Bundeswirtschaftsministerium beginnt nun mit Verspätung die Auszahlung der Hilfen – auch in Hamburg. Nach Angaben der Finanzbehörde konnte am Abend des 12. Januar der erste Bescheid ausgestellt werden. In der Hansestadt gab es demnach bislang rund 10.000 Anträge mit einem Fördervolumen von über 185 Millionen Euro. Die Auszahlung der Hilfen erfolgt durch die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg).
Novemberhilfe soll schnellstmöglich ausgezahlt werden
Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des erwarteten Umsatzes
Die Novemberhilfe des Bundes richtet sich an Unternehmen, Betriebe, Selbständige sowie Vereine und Einrichtungen, die von den November-Schließungen besonders stark betroffen waren, beispielsweise aus den Bereichen Gastronomie, Einzelhandel und Kultur. Mit der Novemberhilfe werden im Grundsatz Zuschüsse von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus November 2019 anteilig für die Anzahl an Tagen der Schließung im November 2020 gewährt. Ohne konkrete Verlust-Nachweise beträgt die maximale Fördersumme eine Million Euro. Die Antragstellung ist noch bis zum 31. Januar 2021über die bundesweit einheitliche IT-Plattform der Überbrückungshilfe möglich.
tn/sb/kk
Quellen und weitere Informationen
IFB Hamburg
Als Förderbank der Stadt Hamburg unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) die Wohnraum- und Wirtschaftsentwicklung sowie den Umweltschutz und Innovationsvorhaben. Wenn es um das Thema Förderung geht, ist die IFB Hamburg die zentrale Anlaufstelle für Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen in Hamburg – und berät zu allen Förderangeboten der Stadt Hamburg, des Bundes und der EU. Mehr Informationen: www.ifbhh.de