Corona

Hamburger Corona Härtefallhilfen erweitert und verlängert

2. August 2021
Corona-Schutzschirm bleibt aufgespannt. Antragsfrist für Härtefallhilfen bis zum 31. Oktober 2021 verlängert

Über den Hamburger Schutzschirm für Corona-geschädigte Unternehmen und Institutionen wurden bereits über 2,2 Milliarden Euro Liquidität in den Markt gegeben, wie der Hamburger Senat am 20. Juli bekannt gab. Ein wichtiger Bestandteil seien die Hamburger Corona Härtefallhilfen (HCH). Diese können seit Mitte Mai bei der Hamburgischen Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) von Unternehmer*innen mit Hauptsitz in Hamburg beantragt werden, die bislang durch das Raster der Coronahilfen gefallen sind. Aufgrund der positiven Resonanz hat der Senat nun beschlossen, die Antragsfrist der Härtefallhilfen mit sofortiger Wirkung bis zum 31. Oktober 2021 zu verlängern. Zudem wird der Zeitraum, für den die Hilfen gewährt werden, bis zum 30. September ausgeweitet. Für die Hamburger Wirtschaft stehen insgesamt 38,36 Millionen Euro bereit. Davon trägt der Bund 19,18 Millionen Euro, die andere Hälfte übernimmt die Stadt.

Wichtiges Signal für die Hamburger Wirtschaft

Laut Wirtschafts- und Innovationssenator Michael Westhagemann sei die Verlängerung und Erweiterung der Hamburger Corona Härtefallhilfe ein wichtiges Signal für die Hamburger Wirtschaft, dass auch nach mehr als 16 Monaten Pandemie nicht nachgelassen werde, Unternehmen und Soloselbstständige bei der Bewältigung der wirtschaftlichen Auswirkungen zu unterstützen. Finanzsenator Dr. Andreas Dressel ergänzt: „Wir wollen, dass kein Unternehmen, das unverschuldet in der Corona-Krise in Not ist, durch den Rost fällt.“ Deshalb bleibe der Hamburger Corona-Schutzschirm bis auf Weiteres aufgespannt.

Hamburger Corona Härtefallhilfe: Förderung von bis zu 100.000 Euro

Antragsberechtigt sind Unternehmen (Einzelunternehmen bzw. Unternehmensverbünde) sowie Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe aller Branchen mit Hauptsitz in Hamburg. Damit die Hamburger Corona Härtefallhilfen greifen können, muss eine wirtschaftliche Existenzbedrohung vorliegen, die auf Pandemie-bedingte Härten zurückzuführen ist. Soloselbstständige können einen Direktantrag mit bis zu einer Förderhöhe von 11.250 Euro stellen. Die maximale Fördersumme beträgt 100.000 Euro. Detaillierte Förderbedingungen finden sich auf der Website der IFB Hamburg.
sb/kk

Quellen und weitere Informationen

IFB Hamburg

Als Förderbank der Stadt Hamburg unterstützt die Hamburgische Investitions- und Förderbank (IFB Hamburg) die Wohnraum- und Wirtschaftsentwicklung sowie den Umweltschutz und Innovationsvorhaben. Wenn es um das Thema Förderung geht, ist die IFB Hamburg die zentrale Anlaufstelle für Privatpersonen, Unternehmen sowie Institutionen in Hamburg – und berät zu allen Förderangeboten der Stadt Hamburg, des Bundes und der EU. Mehr Informationen: www.ifbhh.de

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