Corona

Arbeitgebende dürfen Corona-Testbescheinigungen ausstellen

12. April 2021
Arbeitgeberbescheinigungen über Corona-Schnelltests für Mitarbeiter*innnen in Hamburg möglich – unter bestimmten Bedingungen

In Hamburg können nun auch Arbeitgebende ihren Mitarbeiter*innen Bescheinigungen über Corona-Schnelltests ausstellen – allerdings nur unter Einhaltung bestimmter Vorgaben. Die Arbeitgebertestbescheinigungen sollen zwölf Stunden gültig sein und gleichrangig mit Bescheinigungen aus den kostenlosen wöchentlichen Bürgertests sein. In der Hansestadt ist eine Test-Bestätigung mit negativem Befund derzeit etwa für Friseurbesuche nötig.

Unternehmen benötigen geschulte Testbeauftragte

Für die Ausstellungen der Bescheinigungen müssen Unternehmen mehrere Voraussetzungen erfüllen. So dürfen die Arbeitgeberbescheinigungen nur durch betriebliche Testbeauftragte ausgestellt werden, die in der Durchführung von Schnelltests geschult und der für Gesundheit zuständigen Behörde als solche angezeigt worden sind. Die Corona-Schnelltests müssen unter Aufsicht der betrieblichen Testbeauftragten durchgeführt werden. Unternehmen sind außerdem dazu verpflichtet, geleistete Tests unter Angabe der Personendaten schriftlich oder elektronisch zu dokumentieren und aufzubewahren.

Zwei Schnelltests pro Woche für Mitarbeiter*innen

Arbeitgebende sollen das Angebot über eine kostenlosen Schnelltest zweimal pro Woche Mitarbeiter*innen unterbreiten, die an ihrem Arbeitsplatz anwesend sind. Unternehmen und mögliche testbeauftragte Personen erhalten weitere Informationen sowie Schulungsvorgaben und Informationen für die Voraussetzungen auf der Webseite der Stadt.

Handelskammer bietet Beratungsangebot an

„Schnelltests müssen als Instrument für Öffnungen unbürokratisch und rasch genutzt werden, um Infektionsschutz und wirtschaftliches Leben zu vereinen“, so Handelskammer-Präses Norbert Aust kürzlich. Als „großartiges Signal“ bezeichnet Aust dabei das Vorgehen der Hamburger Betriebe, die bereits Testmöglichkeiten geschaffen haben. Dagegen seien vor allem fehlende Informationen zum Umgang mit den Tests ein Grund für Unternehmen, bislang auf die Einführung betrieblicher Tests zu verzichten. Die Handelskammer biete deshalb insbesondere kleineren Betrieben ein Beratungsangebot zum Aufbau von Teststrecken an. 
tn/sb/kk

Quellen und weitere Informationen

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