Als das Gebäude Mitte der 1980er Jahre auf einem der letzten freien Grundstücke in der City Nord errichtet wurde, verzichtete das Paderborner Computerunternehmen Nixdorf AG mit Zustimmung der Stadt Hamburg auf den vorgeschriebenen Architekturwettbewerb. Es entstand ein Gebäude, das damals weltweit standardmäßig bei Nixdorf-Neubauten umgesetzt wurde. So ist das Verwaltungsgebäude mit seiner Kreuzform bei strenger Ausrichtung nach den vier Himmelsrichtungen und der durchgehenden, goldbedampften Glasfassade zwar kein Unikat, bietet in Hamburg aber eine unverwechselbaren Wiedererkennungswert. Beim Bau setzte der innovative Konzern auf modernste Technik und höchste Repräsentativität, durch die sich das Haus auch heute ausgesprochen attraktiv präsentiert. Das Highlight ist das großzügige Treppenhaus aus Marmor, in das durch ein Glasdach bis ins Erdgeschoss Tageslicht einfällt.
Lage
Die City-Nord ist sicherlich der bekannteste "Bürostandort" Hamburgs und steht im Wesentlichen für ein innovatives Bürozentrum der 70er Jahre. Der Bürostandort ist in den letzten Jahren Bestandteil verschiedener Diskussionen zur städtebaulichen Revitalisierung geworden, so steht in nächster Zeit eine Reihe von sogenannten Refurbishments in der City-Nord an.
Artikel des täglichen Bedarfs können in einem nahe gelegenen kleinen Einkaufszentrum gedeckt werden, während öffentliche Verkehrsmittel fußläufig zu erreichen sind. Über eine Brücke nahe dem Objekt erreicht man in wenigen Gehminuten den unmittelbar angrenzenden Stadtpark. Der Flughafen Fuhlsbüttel sowie alle wichtigen Bundesstraßen sind in wenigen Autominuten zu erreichen.
Ausstattung
Lagerflächen stehen zur Anmietung zur Verfügung.
Sonstiges
Die Mietpreise verstehen sich als "Ab-Mietpreise" und richten sich je nach Ausstattung und Lage im Objekt.
Wir können Ihnen dieses Objekt bei einer Mindestlaufzeit von fünf Jahren provisionsfrei anbieten. Bei kürzeren Laufzeiten muss dies individuell verhandelt werden.
Zum Zeitpunkt der Erstellung der Immobilienanzeige lag uns der entsprechende Energieausweis nicht vor. Nach § 16 EnEV 2014 ist der Verkäufer/Vermieter jedoch dazu verpflichtet, dem Kauf-/Mietinteressenten den Energieausweis oder eine Kopie davon bei der Besichtigung, vorzulegen und bei Abschluss des Vertrages im Original/Kopie zu übergeben.
Karte
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Vorsitzender des Aufsichtsrats: Peter Rösler
Geschäftsführer:
Marcus Zorn (Vorsitzender)
Nico Keller (stv. Vorsitzender)
Philipp Benseler
Eva Desens
Andreas Völker
Gemäß Verordnung (EU) Nr. 524/2013
Im Rahmen der Verordnung über Online-Streitbeilegung zu Verbraucherangelegenheiten steht Ihnen unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ eine Online-Streitbeilegungsplattform der EU-Kommission zur Verfügung.
Streitbeilegungsverfahren für Verbraucher nach dem VSBG
Im Rahmen des VSBGs (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) steht Ihnen die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8 in 77694 Kehl am Rhein unter www.verbraucher-schlichter.de zur Verfügung. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) bereit.
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