Nutzungsvereinbarung
Nutzungsvereinbarung der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Immobilienservice/Immobilienportal.
Wir begrüßen Sie auf unserer Webseite und freuen uns über Ihr Interesse.
Die Einstellung von Angeboten setzt den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung voraus.
HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH
Wexstraße 7
20355 Hamburg
Tel: +49 40 22 70 19 - 63
Mail: info@hamburg-invest.com
Web: www.hamburg-business.com
§ 1 Vertragsgegenstand
Die Hamburg Invest stellt gewerblichen und privaten Immobilienanbietern das Immobilienportal im Internet unter www.hamburg-business.com/de/gewerbeimmobilien – eine Plattform zur Vermarktung von gewerblichen Immobilienangeboten – zur Verfügung. Interessenten können auf die inserierten Objekte des Anbieters über das Internet zugreifen und so mit diesem in Kontakt treten.
Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des Immobilienportals der Hamburg Invest durch den Anbieter.
§ 2 Leistungen der Hamburg Invest
2.1 Die Hamburg Invest hat die Hamburger Immobiliendatenbank (nachfolgend „Immobilienportal“ genannt) als Hamburger Immobilienschaufenster entwickelt und stellt diese im Internet unter www.hamburg-business.com/de/gewerbeimmobilien zur Verfügung.
Die Hamburg Invest erleichtert damit Firmen die Suche nach einer optimalen Gewerbeimmobilie für Ansiedlung, Wachstum oder Veränderung und schafft auch damit mit die Voraussetzung, sowohl für das Wachstum Hamburger Unternehmen als auch für die Ansiedlung neuer Unternehmen in Hamburg.
2.2 Die Hamburg Invest stellt dem Anbieter den Zugang zu einer Schnittstelle zur Verfügung, über die es grundsätzlich möglich ist, Immobilienangebote Dritter in das Immobilienportal einzustellen (nachstehend „Schnittstelle“ genannt). Grundsätzlich können nur Immobilienangebote in das Immobilienportal eingetragen werden, wenn der Anbieter im Besitz einer entsprechenden Immobilienschnittstelle (Openimmo e.V. – www.openimmo.de) ist.
Die Hamburg Invest garantiert dabei nicht die Kompatibilität der Schnittstelle mit dem System des Anbieters. Die Prüfung der Kompatibilität zwischen der Schnittstelle und dem System des Anbieters obliegt dem Anbieter. Insoweit Leistungen Dritter notwendig sein sollten, um das System des Anbieters über die Schnittstelle an das Immobilienportal anzubinden, obliegt es dem Anbieter diese Leistungen zu beauftragen und die Kosten hierfür zu tragen. Die Hamburg Invest stellt dem Anbieter eine Dokumentation der Schnittstelle zur Verfügung.
2.3 Über die Immobilienschnittstelle Openimmo (Openimmo e.V. – www.openimmo.de) soll ein reibungsloser Datenaustausch der Immobilienangebote durchgeführt werden. Hierfür erhält der Anbieter von der Hamburg Invest einen FTP-Account. Die Daten werden anschließend durch den Anbieter über OpenImmo als XML-Dateien auf dem Server abgelegt.
Die Hamburg Invest kann die von dem Anbieter über die in § 2, Ziffer 2.2 genannte Schnittstelle übermittelten Immobilienangebote oder nach ihrer Wahl Teile davon im Immobilienportal darstellen.
Ein Anspruch auf Darstellung von Immobilienangeboten des Anbieters im Immobilienportal besteht nicht.
2.4 Zweck des Immobilienportals ist es potentiellen Interessenten ein möglichst umfassendes Angebot von Hamburger Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Dem Anbieter ist bekannt, dass daher nicht nur Angebote des Anbieters im Immobilienportal dargestellt werden, sondern auch Angebote weiterer Anbieter der Hamburg Invest.
Insofern die Hamburg Invest von mehreren Anbietern Daten für ein Objekt erhält (Dubletten) entscheidet ein systemtechnisches Zufallsprinzip, ob die Daten des Anbieters oder eines anderen Anbieters im Immobilienportal dargestellt werden.
2.5 Für die einheitliche Darstellung der Immobilienangebote in der Anpassungsphase nach Vertragsschluss erfolgt ein Abstimmungsprozess zwischen dem Anbieter und der Hamburg Invest, damit ein reibungsloser Datenimport durchgeführt werden kann.
§ 3 Leistungen des Anbieters
3.1 Der Anbieter schafft die technischen Voraussetzungen, um sein System über die in § 2, Ziffer 2.2 beschriebene Schnittstelle an das Immobilienportal anzubinden.
3.2 Um potentiellen Kunden die Information über die von dem Anbieter angebotenen Immobilien zu ermöglichen, stellt der Anbieter der Hamburg Invest über die in § 2, Ziffer 2.2 beschriebene Schnittstelle Angebote für Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen in Hamburg zur Einbindung in das Immobilienportal zur Verfügung.
Der Anbieter darf nur Immobilien inserieren, die er selbst vermarktet oder für die er einen Vermarktungsauftrag besitzt und ist der Hamburg Invest gegenüber verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilienangebote zu machen.
Für jede Objektart sind die Mindestinformationen wie Lage (Postleitzahl, Straße und Hausnummer), Größe und Preis des Objekts anzugeben. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss im Standardformat JPG zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich der Anbieter, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Internetadressen u. ä. nicht gestattet.
Der Anbieter wird die über die vorgenannte Schnittstelle zur Verfügung gestellten Angebote täglich aktualisieren.
3.3 Erhält der Anbieter Anfragen und/oder Kontaktdaten von potentiellen Interessenten für Gewerbeimmobilien oder Gewerbeflächen in Hamburg, wird der Anbieter den potentiellen Kunden fachkundig beraten und ihm ein für den Kunden passendes Objekt anbieten, insoweit dieses in dem Angebot des Anbieters vorhanden ist.
Die Abwicklung der Vermittlung erfolgt durch den Anbieter, nicht durch die Hamburg Invest.
3.4 Der Anbieter informiert die Hamburg Invest regelmäßig über die Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen in Hamburg, die dadurch zustande gekommen oder gefördert worden sind, dass das Angebot des Anbieters in das Immobilienportal eingestellt war oder dass der Anbieter die Anfrage von potentiellen Kunden von der Hamburg Invest erhalten hat.
§ 4 Entgelte
4.1 Die Hamburg Invest erhält von dem Anbieter für die Zurverfügungstellung des Zuganges zu der Schnittstelle zu dem Immobilienportal einen einmaligen Betrag. Der Betrag ist fällig nachdem der Anbieter die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, sein System über die Schnittstelle an das Immobilienportal anzubinden. Mit diesem Betrag sind alle Aufwandskosten der Hamburg Invest für die erstmalige Einbindung des Anbieters in das Immobilienportal, sowie die Nutzung und der gesamte Datentransfer abgegolten.
4.2 Für Vermittlungen von Objekten, die dadurch zustande gekommen oder gefördert worden sind, dass das Angebot des Anbieters im Immobilienportal eingestellt war oder dass der Anbieter die Anfragen von potentiellen Kunden von der Hamburg Invest erhalten hat, ist von dem Anbieter an die Hamburg Invest kein Entgelt zu zahlen.
4.3 Die Hamburg Invest hat das Recht die Anbieter an den Kosten für Weiterentwicklungen des Immobilienportals in angemessenem Umfang zu beteiligen. Macht die Hamburg Invest von diesem Recht Gebrauch, teilt sie dem Anbieter die von dem Anbieter zu tragenden Kosten mit. Der Anbieter hat die Wahlmöglichkeit sein Einverständnis zu erklären oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
4.4 Der Anbieter hat gegen die Hamburg Invest keinen Anspruch auf Zahlung von Honorar und/oder Vergütung und/oder Nebenkosten und/oder sonstigen Entgelten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass von dem Anbieter angebotene Objekte an Dritte vermittelt werden. Hierdurch entsteht kein Anspruch des Anbieters gegen die Hamburg Invest auf Vergütung der Leistung des Anbieters.