Nutzungsvereinbarung

 

Nutzungsvereinbarung der HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Immobilienservice/Immobilienportal.

Wir begrüßen Sie auf unserer Webseite und freuen uns über Ihr Interesse.

Die Einstellung von Angeboten setzt den Abschluss einer Nutzungsvereinbarung voraus.

HIW Hamburg Invest Wirtschaftsförderungsgesellschaft mbH

Wexstraße 7
20355 Hamburg 

Tel: +49 40 22 70 19 - 63
Mail:  info@hamburg-invest.com
Web: www.hamburg-business.com

§ 1 Vertragsgegenstand

Die Hamburg Invest stellt gewerblichen und privaten Immobilienanbietern das Immobilienportal im Internet unter www.hamburg-business.com/de/gewerbeimmobilien – eine Plattform zur Vermarktung von gewerblichen Immobilienangeboten – zur Verfügung. Interessenten können auf die inserierten Objekte des Anbieters über das Internet zugreifen und so mit diesem in Kontakt treten.

Gegenstand des Vertrages ist die Nutzung des Immobilienportals  der Hamburg Invest durch den Anbieter.

§ 2 Leistungen der Hamburg Invest

2.1 Die Hamburg Invest hat die Hamburger Immobiliendatenbank (nachfolgend „Immobilienportal“ genannt) als Hamburger Immobilienschaufenster entwickelt und stellt diese im Internet unter www.hamburg-business.com/de/gewerbeimmobilien zur Verfügung.

Die Hamburg Invest erleichtert damit Firmen die Suche nach einer optimalen Gewerbeimmobilie für Ansiedlung, Wachstum oder Veränderung und schafft auch damit mit die Voraussetzung, sowohl für das Wachstum Hamburger Unternehmen als auch für die Ansiedlung neuer Unternehmen in Hamburg.

2.2 Die Hamburg Invest stellt dem Anbieter den Zugang zu einer Schnittstelle zur Verfügung, über die es grundsätzlich möglich ist, Immobilienangebote Dritter in das Immobilienportal einzustellen (nachstehend „Schnittstelle“ genannt). Grundsätzlich können nur Immobilienangebote in das Immobilienportal eingetragen werden, wenn der Anbieter im Besitz einer entsprechenden Immobilienschnittstelle (Openimmo e.V. – www.openimmo.de) ist.

Die Hamburg Invest garantiert dabei nicht die Kompatibilität der Schnittstelle mit dem System des Anbieters. Die Prüfung der Kompatibilität zwischen der Schnittstelle und dem System des Anbieters obliegt dem Anbieter. Insoweit Leistungen Dritter notwendig sein sollten, um das System des Anbieters über die Schnittstelle an das Immobilienportal anzubinden, obliegt es dem Anbieter diese Leistungen zu beauftragen und die Kosten hierfür zu tragen. Die Hamburg Invest stellt dem Anbieter eine Dokumentation der Schnittstelle zur Verfügung.

2.3 Über die Immobilienschnittstelle Openimmo (Openimmo e.V. – www.openimmo.de) soll ein reibungsloser Datenaustausch der Immobilienangebote durchgeführt werden. Hierfür erhält der Anbieter von der Hamburg Invest einen FTP-Account. Die Daten werden anschließend durch den Anbieter über OpenImmo als XML-Dateien auf dem Server abgelegt.

Die Hamburg Invest kann die von dem Anbieter über die in § 2, Ziffer 2.2 genannte Schnittstelle übermittelten Immobilienangebote oder nach ihrer Wahl Teile davon im Immobilienportal darstellen.

Ein Anspruch auf Darstellung von Immobilienangeboten des Anbieters im Immobilienportal besteht nicht.

2.4 Zweck des Immobilienportals ist es potentiellen Interessenten ein möglichst umfassendes Angebot von Hamburger Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen zur Verfügung zu stellen. Dem Anbieter ist bekannt, dass daher nicht nur Angebote des Anbieters im Immobilienportal dargestellt werden, sondern auch Angebote weiterer Anbieter der Hamburg Invest.

Insofern die Hamburg Invest von mehreren Anbietern Daten für ein Objekt erhält (Dubletten) entscheidet ein systemtechnisches Zufallsprinzip, ob die Daten des Anbieters oder eines anderen Anbieters im Immobilienportal dargestellt werden.

2.5 Für die einheitliche Darstellung der Immobilienangebote in der Anpassungsphase nach Vertragsschluss erfolgt ein Abstimmungsprozess zwischen dem Anbieter und der Hamburg Invest, damit ein reibungsloser Datenimport durchgeführt werden kann.

§ 3 Leistungen des Anbieters

3.1 Der Anbieter schafft die technischen Voraussetzungen, um sein System über die in § 2, Ziffer 2.2 beschriebene Schnittstelle an das Immobilienportal anzubinden.

3.2 Um potentiellen Kunden die Information über die von dem Anbieter angebotenen Immobilien zu ermöglichen, stellt der Anbieter der Hamburg Invest über die in § 2, Ziffer 2.2 beschriebene Schnittstelle Angebote für Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen in Hamburg zur Einbindung in das Immobilienportal zur Verfügung.

Der Anbieter darf nur Immobilien inserieren, die er selbst vermarktet oder für die er einen Vermarktungsauftrag besitzt und ist der Hamburg Invest gegenüber verpflichtet wahrheitsgemäße Angaben über die Immobilienangebote zu machen.

Für jede Objektart sind die Mindestinformationen wie Lage (Postleitzahl, Straße und Hausnummer), Größe und Preis des Objekts anzugeben. Für Verkaufsimmobilien sollte zusätzlich mindestens ein repräsentatives Foto der Immobilie sowie ein Grundriss im Standardformat JPG zur Verfügung gestellt werden. Hierbei verpflichtet sich der Anbieter, bei der Objektdarstellung ausschließlich objektbezogene Bilder und Grafiken einzustellen. Bei Fotos und Grundrissen ist insbesondere die Einstellung von Firmenlogos, HTML-Tags, Java-Script Anwendungen, Internetadressen u. ä. nicht gestattet.

Der Anbieter wird die über die vorgenannte Schnittstelle zur Verfügung gestellten Angebote täglich aktualisieren.

3.3 Erhält der Anbieter Anfragen und/oder Kontaktdaten von potentiellen Interessenten für Gewerbeimmobilien oder Gewerbeflächen in Hamburg, wird der Anbieter den potentiellen Kunden fachkundig beraten und ihm ein für den Kunden passendes Objekt anbieten, insoweit dieses in dem Angebot des Anbieters vorhanden ist.

Die Abwicklung der Vermittlung erfolgt durch den Anbieter, nicht durch die Hamburg Invest.

3.4 Der Anbieter informiert die Hamburg Invest regelmäßig über die Vermittlung von Gewerbeimmobilien und Gewerbeflächen in Hamburg, die dadurch zustande gekommen oder gefördert worden sind, dass das Angebot des Anbieters in das Immobilienportal eingestellt war oder dass der Anbieter die Anfrage von potentiellen Kunden von der Hamburg Invest erhalten hat.

§ 4 Entgelte

4.1 Die Hamburg Invest erhält von dem Anbieter für die Zurverfügungstellung des Zuganges zu der Schnittstelle zu dem Immobilienportal einen einmaligen Betrag. Der Betrag ist fällig nachdem der Anbieter die technischen Voraussetzungen geschaffen hat, sein System über die Schnittstelle an das Immobilienportal anzubinden. Mit diesem Betrag sind alle Aufwandskosten der Hamburg Invest für die erstmalige Einbindung des Anbieters in das Immobilienportal, sowie die Nutzung und der gesamte Datentransfer abgegolten.

4.2 Für Vermittlungen von Objekten, die dadurch zustande gekommen oder gefördert worden sind, dass das Angebot des Anbieters im Immobilienportal eingestellt war oder dass der Anbieter die Anfragen von potentiellen Kunden von der Hamburg Invest erhalten hat, ist von dem Anbieter an die Hamburg Invest kein Entgelt zu zahlen.

4.3 Die Hamburg Invest hat das Recht die Anbieter an den Kosten für Weiterentwicklungen des Immobilienportals in angemessenem Umfang zu beteiligen. Macht die Hamburg Invest von diesem Recht Gebrauch, teilt sie dem Anbieter die von dem Anbieter zu tragenden Kosten mit. Der Anbieter hat die Wahlmöglichkeit sein Einverständnis zu erklären oder den Vertrag fristlos zu kündigen.

4.4 Der Anbieter hat gegen die Hamburg Invest keinen Anspruch auf Zahlung von Honorar und/oder Vergütung und/oder Nebenkosten und/oder sonstigen Entgelten. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass von dem Anbieter angebotene Objekte an Dritte vermittelt werden. Hierdurch entsteht kein Anspruch des Anbieters gegen die Hamburg Invest auf Vergütung der Leistung des Anbieters.

 

 

 

 



§ 5 Laufzeit von Immobilienangeboten

5.1 Die Laufzeit eines Angebotes beträgt drei Monate. Jeder Anbieter erhält die Option auf Verlängerung um weitere drei Monate. Sollte dieses Angebot nach Ablauf der Verlängerung durch den Anbieter nicht angenommen werden, wird das Angebot auf dem Server automatisch gelöscht.

5.2 Sollte das eingestellte Objekt nicht mehr im Angebot sein, ist der Anbieter verpflichtet, das Angebot unverzüglich zu löschen. Sollte dies nicht erfolgen, ist die Hamburg Invest berechtigt, das Angebot zu löschen. Sollte der Anbieter nach bereits erfolgter Aufforderung durch die Hamburg Invest erneut versäumt haben, bereits vermietete oder veräußerte Objekte zu löschen, hat die Hamburg Invest das Recht, dem Anbieter die weitere Nutzung des Immobilienportals zu untersagen und seine Registrierung sperren zu lassen.

§ 6 Rechte Dritter

6.1 Der Anbieter steht dafür ein, dass die für die Hamburg Invest erbrachten Leistungen frei von Rechten Dritter sind. Insbesondere, dass keine Rechte Dritter an den von dem Anbieter über die in § 2, Ziffer 2.2 genannte Schnittstelle in das Immobilienportal eingestellten Daten bestehen. Der Anbieter verpflichtet sich somit, die über die vorstehende Schnittstelle zur Verfügung gestellten Daten frei von Rechten Dritter zu liefern.

6.2 Der Anbieter stellt die Hamburg Invest bei einer Geltendmachung derartiger Ansprüche Dritter von rechtskräftig auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträgen frei, vorausgesetzt, dass die Hamburg Invest den Anbieter unverzüglich schriftlich von der Anspruch Erhebung in Kenntnis gesetzt hat, dem Anbieter die Möglichkeit der Verteidigung eingeräumt wird und die Hamburg Invest dem Anbieter die ihr mögliche Unterstützung bei der Verteidigung gewährt.

6.3 Die Hamburg Invest ist berechtigt, die vom Anbieter eingestellten Angebote zu sperren, sowie ein konkreter Verdacht auf rechtswidrige Inhalte oder Verstöße gegen diese Nutzungsvereinbarung vorliegt. Der Anbieter wird hierüber unter Angabe der Gründe unverzüglich informiert und ihm Gelegenheit gegeben, die rechtswidrigen Inhalte zu entfernen oder die Rechtmäßigkeit darzulegen und ggf. zu beweisen. Die Sperrung wird aufgehoben, sobald der Verdacht entkräftet bzw. beseitigt wurde.

§ 7 Nutzungsrechte / Veröffentlichungen

7.1 Der Anbieter räumt der Hamburg Invest das nicht ausschließliche Recht ein, die von dem Anbieter über die in § 2, Ziffer 2.2 genannte Schnittstelle übermittelten Daten ohne die Mitwirkung des Anbieters und ohne Kosten für die Darstellung im Immobilienportal unwiderruflich selbst oder durch Dritte unbeschränkt räumlich, zeitlich und inhaltlich zu nutzen, zu übertragen, zu bearbeiten, zu ergänzen und zu ändern (Nutzungsrecht).

7.2 Veröffentlichungen über die vertragsgegenständliche Leistung und gewerbliche Werbung durch den Anbieter mit der vertragsgegenständlichen Leistung sind nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der Hamburg Invest zulässig. Die Zustimmung der Hamburg Invest darf nur aus berechtigten Gründen verweigert werden.

§ 8 Haftung

8.1 Der Anbieter haftet für die fachgerechte Erbringung seiner vertraglichen Leistung sowie deren Mangelhaftigkeit. Im Übrigen richten sich die Haftungsregelungen nach den gesetzlichen Bestimmungen.

8.2 Dem Anbieter ist bekannt, dass es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, ein von Fehlern vollkommen freies Softwareprogramm zu erstellen oder einen unterbrechungsfreien Zugang zu über das Internet bereitgestellten Ressourcen zu gewährleisten. Es besteht daher kein Anspruch auf die Verfügbarkeit des Immobilienportals. 

8.3 Die Hamburg Invest haftet nicht für die Vermittlung von durch den Anbieter über die in § 2, Ziffer 2.2 genannte Schnittstelle in das Immobilienportal eingestellten Gewerbeimmobilien oder Gewerbeflächen.

§ 9 Vertragslaufzeit

9.1 Dieser Vertrag wird mit Unterzeichnung durch beide Parteien wirksam, ist unbefristet abgeschlossen und kann von jeder Partei mit einer Kündigungsfrist von zwei Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

9.2 Die Hamburg Invest hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Hamburg Invest das Immobilienportal nicht mehr betreibt. Der Anbieter hat das Recht den Vertrag fristlos zu kündigen, wenn die Hamburg Invest von ihrem Recht gem. § 4, Ziffer 4.3 Gebrauch macht.

9.3 Das Recht auf fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt

9.4 Kündigungen müssen in Textform (§ 126 b BGB) erklärt werden.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

10.1 Dieser Vertrag besteht aus dieser Vertragsurkunde. Allgemeine Geschäftsbedingungen sind nicht Gegenstand dieses Vertrages.

10.2 Änderungen und Ergänzungen sowie mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag sind nicht getroffen worden. Aus Beweisgründen ist für Vertragsänderungen und Ergänzungen ebenfalls die Schriftform zu wählen. Dies gilt auch für das Schriftformerfordernis selbst.

10.3 Sollten Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte sich in dem Vertrag eine Lücke herausstellen, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Die Vertragsparteien haben sich so zu verhalten, dass der angestrebte Zweck erreicht wird und alles unternommen wird, was erforderlich ist, um die Teilnichtigkeit zu beheben bzw. die Lücke auszufüllen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene, rechtlich zulässige Regelung treten, die dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt hätten, wenn sie die Teilnichtigkeit oder Lücke bedacht hätten.

10.4 Der Anbieter ist verpflichtet, alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werdenden betrieblichen und geschäftlichen Angelegenheiten der Hamburg Invest geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben. Dies gilt unabhängig davon, ob die betreffenden Informationen oder Daten ausdrücklich als vertraulich gekennzeichnet sind oder nicht. Als vertraulich im vorstehenden Sinne sind auch die Inhalte des vorliegenden Vertrages zu behandeln. Die Verpflichtung bleibt auch dann bestehen, wenn das Auftragsverhältnis endet.

10.5 Für die Durchführung dieses Vertrages gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

10.6 Gerichtsstand ist Hamburg.

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