Bei anderen Einreisen muss eine eigenständige Meldung beim Gesundheitsamt erfolgen. Unabhängig von der Durchführung eines Tests müssen sich alle Personen, die aus Risikogebieten zurückkehren, zudem unverzüglich und auf direktem Weg in häusliche Quarantäne begeben (§ 35 HmbSARS-CoV-2-EindämmungsVO). Von der Quarantäne kann nur mit einem anerkannten, negativen Testergebnis abgesehen werden. Es wird dringend empfohlen, in jedem Fall eine Quarantäne von mindestens einer Woche einzuhalten. Sollten Symptome auftreten, sei gegebenenfalls ein weiterer Test angezeigt. In diesem Fall melden sich Betroffene telefonisch erneut bei dem zuständigen Gesundheitsamt.
Um einen Test direkt nach Ankunft durchführen zu lassen, begeben sich Fluggäste nach dem Verlassen des Sicherheitsbereichs am Hamburg Airport in das fußläufig erreichbare Terminal Tango. Zwischen 6 und 23 Uhr wird im Testzentrum bei Personen, die unmittelbar zuvor am Flughafen gelandet sind, unter Quarantänebedingungen der für den Test nötige Abstrich vorgenommen. Das Ergebnis wird nach Vorliegen an die getestete Person und ggfls. das zuständige Gesundheitsamt übermittelt. Alternativ können ab dieser Woche Tests für alle Reiserückkehrer aus dem Ausland – auch aus nicht-Risikogebieten – innerhalb von 72 Stunden nach Rückkehr als Kassenleistung auch in Arztpraxen vorgenommen werden, so die Sozialbehörde. Die Pflicht, das negative Testergebnisses an das Gesundheitsamt zu übermitteln, liegtedann allerdings bei den Reisenden selbst.