In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, die je nach Dauer des Aufenthalts und der beabsichtigten (geschäftlichen) Tätigkeit in Deutschland unterschieden werden. Diese umfassen:
Visum (Schengen-Visum und nationales Visum)
Ein Visum ermöglicht es Personen, für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland zu bleiben. Es gibt sowohl das Schengen-Visum, das für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland und anderen Schengen-Ländern gilt, als auch das nationale Visum, das für längere Aufenthalte in Deutschland ausgestellt wird.
Aufenthaltserlaubnis
Eine Aufenthaltserlaubnis wird Personen erteilt, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten. Sie kann für verschiedene Zwecke ausgestellt werden, wie zum Beispiel für Arbeit, Studium oder Familiennachzug.
Niederlassungserlaubnis:
Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Personen gewährt wird, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Niederlassungserlaubnis können sie sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und haben weitreichende Rechte.
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