Alle Infos zur Unternehmensgründung

Fragen zum Businessstart in Deutschland?

Sie haben Fragen zu Ihrer Unternehmensgründung in Deutschland? Wir kennen die Antwort.

  • Wo bekomme ich die notwendigen Marktinformationen?
  • Welche Unternehmensart empfiehlt sich für mein Vorhaben?
  • Welche Rechtsvorschriften sind in meinem Geschäftsfeld zu beachten?
  • Wie finde ich geeignete Büro-, Lager- oder Produktionsflächen?
  • Wie kann ich qualifiziertes Personal finden?
  • Wie erhalte ich eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis?

Wir haben für alle diese Fragen Spezialisten und falls erforderlich, werden externe Experten eingeschaltet. Nehmen Sie deshalb frühzeitig Kontakt zu Ihrer nächst gelegenen Repräsentanz oder zum Team "Internationale Investitionen" auf.

Visum für den Geschäftsbesuch in Hamburg

Geschäftsleute aus Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigen für den Geschäftsbesuch in Deutschland häufig ein Visum, das bei der Deutschen Botschaft oder einem Konsulat beantragt werden muss.

Ob Sie ein Visum benötigen, überprüfen Sie bitte im Vorfeld Ihrer Reise z.B. über die Informationsseiten des Deutschen Auswärtigen Amtes oder Sie wenden sich direkt an uns. 

Für einige Länder ist eine Geschäftseinladung eines in Deutschland ansässigen Unternehmens beizulegen. Wir unterstützen Sie hierbei gern. 

Krankenversicherung für den Aufenthalt in Deutschland

Um ein Visum zu bekommen, ist der Nachweis einer Krankenversicherung für den gesamten Schengen-Raum erforderlich. Eine Krankenversicherung können Sie direkt in Ihrem Heimatland abschließen. 

Unterbringung in Hamburg

Ob Sie ein Hotel oder ein Appartement für Ihren Hamburg-Aufenthalt mieten, hängt von der Dauer Ihres Besuches ab. Eine Reservierung können wir für Sie vornehmen.

Notwendige Dokumente bei der Unternehmensgründung

Welche Dokumente bei der Firmengründung benötigt werden, hängt davon ab, ob eine natürliche oder eine juristische Person die Firma gründen soll.

Natürliche Person:
  • Reisepass
  • Grundkapital für die GmbH: 25.000 EUR zzgl. Honorare
Juristische Person:
  • Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft im Original mit beglaubigter Übersetzung
  • Absichtserklärung der Inhaber (Gesellschafter) zur Gründung einer Firma in Hamburg, mit namentlicher Nennung des zukünftigen Geschäftsführers
  • Eventuell Vollmacht eines Beauftragten zur Übernahme von Stammkapital der neuen Firma, falls nicht alle Gesellschafter nach Hamburg kommen
  • Grundkapital für die GmbH: 25.000 EUR zzgl. Honorare

Rechtsformen für Unternehmen

Eine allgemeingültige Aussage darüber, welche Unternehmensform für Ihr Vorhaben und Ihre Unternehmensgründung am besten geeignet ist, gibt es nicht. Vielmehr muss immer auf die Bedürfnisse des jeweiligen Einzelfalles abgestellt werden. In den meisten Fällen ist allerdings die GmbH die günstigste Rechtsform für ausländische Unternehmensgründer. Diese Gesellschaftsform wird darum auch von den meisten ausländischen Investoren für ihre Niederlassung in Deutschland gewählt. Der wesentliche Vorteil der GmbH liegt darin, dass die Haftung der Gesellschaft auf das Stammkapital beschränkt ist. Dieses Kapital beträgt mindestens 25.000 EUR und muss bei der Firmengründung mindestens zur Hälfte eingezahlt sein. Das Stammkapital kann später in vollem Umfang eingesetzt werden, um betriebsnotwendige Investitionen zu tätigen und ist somit nicht blockiert. Jede GmbH benötigt eine deutsche Geschäftsanschrift und wird ins Handelsregister eingetragen.

Für Unternehmen, die bisher noch keine Geschäftsbeziehungen nach Deutschland unterhielten, ist oftmals die unselbständige Repräsentanz eine sinnvolle und vor allem preiswerte Alternative, z.B. um den deutschen Markt zu erkunden. Es ist allerdings zu beachten, dass keine direkten Geschäftsabschlüsse getätigt werden dürfen, sondern nur Information und Beratung angeboten werden können. Rechtswirksame Handlungen dürfen nur von der Muttergesellschaft im Heimatland vollzogen werden.

Wir begleiten Sie bei den notwendigen Formalitäten.

Beteiligte bei Unternehmensgründung

Bei der Unternehmensgründung in Deutschland ist das Mitwirken verschiedener Experten erforderlich. Dies können sein:

Rechtsanwalt
  • Beratung über die rechtlichen Voraussetzungen einer geschäftlichen Tätigkeit in Deutschland/Hamburg
  • Entwurf eines Gesellschaftsvertrages
  • Suche eines zulässigen Firmennamens
  • Entwurf eines Geschäftsführervertrages
  • Ggf. vorläufiger Firmensitz unter der Adresse des Rechtsanwalts
Steuerberater
  • Beratung über steuerliche und handelsrechtliche Aspekte
  • Erstellen einer Eröffnungsbilanz
  • ggf. Abschluss eines Beratungsvertrages
Notar
  • Notarielle Beurkundung der Firmengründung
  • Antrag zur Eintragung ins Handelsregister Hamburg
Bank
  • Eröffnung eines Geschäftskontos für die Firma
  • Einzahlung des Stammkapitals

Terminvereinbarungen für die notwendigen Besprechungen übernehmen wir für Sie.

Bürosuche

Um den Betrieb Ihres Unternehmens in Hamburg aufzunehmen, sind Geschäftsräume erforderlich. Dabei kann es sich um

  • ein Büro
  • ein Wohnbüro
  • einen Arbeitsplatz in einem Business Center oder einem Co-Working Space oder
  • Gewerberäume/-flächen

handeln. Wir helfen bei der Suche mit unserem Immobilienservice.

Aufenthaltserlaubnis

In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Aufenthaltstiteln, die je nach Dauer des Aufenthalts und der beabsichtigten (geschäftlichen) Tätigkeit in Deutschland unterschieden werden. Diese umfassen: 

Visum (Schengen-Visum und nationales Visum)

Ein Visum ermöglicht es Personen, für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland zu bleiben. Es gibt sowohl das Schengen-Visum, das für kurzfristige Aufenthalte in Deutschland und anderen Schengen-Ländern gilt, als auch das nationale Visum, das für längere Aufenthalte in Deutschland ausgestellt wird. 

Aufenthaltserlaubnis

Eine Aufenthaltserlaubnis wird Personen erteilt, die länger als 90 Tage in Deutschland bleiben möchten. Sie kann für verschiedene Zwecke ausgestellt werden, wie zum Beispiel für Arbeit, Studium oder Familiennachzug. 

Niederlassungserlaubnis:

Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der Personen gewährt wird, die bereits seit längerer Zeit in Deutschland leben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Mit der Niederlassungserlaubnis können sie sich dauerhaft in Deutschland niederlassen und haben weitreichende Rechte. 

Wir helfen Ihnen bei allen Schritten oder vermitteln Ihnen die geeigneten Gesprächspartner.

Das Team des Hamburg Welcome Center berät kostenlos zu den Themen Arbeiten, Studieren, Wohnen und Familie. Gerne beantworten die Mitarbeiter Fragen zum Alltag in Hamburg und helfen mit Informationsbroschüren weiter.

Kontaktieren Sie uns

IHR ANSPRECHPARTNER

Stefan Matz

Bereichsleitung
+49 (0)40 - 22 70 19 - 14

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