„Es ist deutlich abzusehen, dass künstliche Intelligenz eine zunehmende Rolle spielen wird“, betont Dr. Melanie Leonhard, Senatorin für Wirtschaft und Innovation. „Die Technik hilft unter anderem, die Produktivität zu steigern, neue Märkte zu erschließen, und Unternehmensabläufe effizienter und effektiver zu gestalten. In Hamburg entsteht ein umfangreiches Ökosystem von Unternehmen, Wissenschaftseinrichtungen und Institutionen, die Kompetenz rund um das Thema KI bündeln und voneinander profitieren.“ Auch Service- und Dienstleistungen in Wirtschaft und Verwaltung würden beschleunigt, Entscheidungsprozesse automatisiert und Datenanalysen vereinfacht. Allerdings gehen mit dem technologischen Fortschritt auch Risiken, wie Diskriminierung, Verletzung der Privatsphäre oder Manipulation, einher. Deshalb plädiert Leonhard: „Diese Innovation bedarf eines verantwortungsvollen Einsatzes.“ Der KI-Act, der gerade von der EU ausgearbeitet wird, soll auf Basis eines risikobasierten Ansatzes klare Regeln und Standards für den Einsatz von KI festlegen.
Die Entwicklungen rund um künstliche Intelligenz (KI) schreiten mit großen Schritten voran. Großes Potenzial bietet die Zukunftstechnologie auch für eine grundlegende Transformation von Wirtschaft und Verwaltung. Das schafft Vorteile, birgt aber auch Risiken. Die Europäische Union hat deshalb ein Gesetzgebungsverfahren für einen KI-Act auf den Weg gebracht, das allgemeingültige Regelungen für den KI-Einsatz in der EU schaffen soll. In diesem Zusammenhang hat die Hamburger Wirtschaftsbehörde beim Lawcom Institute und dem Artificial Intelligence Center Hamburg (ARIC) e. V. eine Studie zum verantwortungsvollen Einsatz von KI in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) beauftragt. Sie zeigt Potenziale, Herausforderungen und Risiken auf und leitet einen entsprechenden Handlungsbedarf ab.
KI muss verantwortungsvoll eingesetzt werden
Responsible AI als Gütesiegel denkbar
„Hamburg, seine Unternehmen und Verwaltung können Vorreiter für den gesellschaftlich verantwortlichen Einsatz von KI sein und schon im Vorfeld des alsbald in Kraft tretenden KI-Acts konkrete Umsetzungsschritte einleiten“, erklärt Friedrich-Joachim Mehmel vom Lawcom Institute. Hamburgs Wirtschaftsbehörde beauftragte deshalb beim ARIC und Lawcom Institute eine Studie, welche kleinen und mittleren Unternehmen Orientierung und eine erste Einschätzung für die Auswirkungen der geplanten Regulierungen geben soll. Bei geplanten Neuentwicklungen und Anpassungen bestehender KI-Systeme ist zum Beispiel die Pflicht vorgesehen, sich an den Regulierungsrahmen des KI-Acts zu orientieren, um notwendige Zertifizierungen zu erhalten. Zudem werden wohl KMU aufgrund bestimmter Compliance-Anforderungen im Umgang mit künstlicher Intelligenz gefordert sein, interne Prozesse transparent zu machen und zu dokumentieren. Die Regeln und Standards des KI-Acts, die das Vertrauen der Verbaucher:innen in KI-Anwendungen stärken sollen, könne jedoch auch zu einem besseren Wettbewerbsgleichgewicht gegenüber großen Unternehmen führen. Für kleine und mittlere Unternehmen, die sich an die Vorschriften halten und vertrauenswürdige KI-Systeme anbieten, könnte dies einen größeren Wettbewerbsvorteil bedeuten und das Qualitätsmerkmal „Responsible AI“ zum Gütesiegel werden. Zudem will der AI-Act trotz Regularien auch KI-Innovationen fördern. KMU, die sich an die Vorschriften anpassen und innovative, vertrauenswürdige KI-Lösungen anbieten, könnten von diesem Rahmenwerk profitieren.
mm/sb
Quellen und weitere Informationen
Der KI-Act
Die Europäische Union setzt gerade ein Gesetzgebungsverfahren für einen KI-Act auf. Dieser umfasst eine allgemeingültige Regelung für den Einsatz von KI in der EU. Eine KI-Haftungsrichtline soll die Haftung für Schäden durch KI regeln und die Produkthaftungsrichtlinie im Zusammenhang mit neuen Technologien überarbeitet werden. Darüber hinaus soll die Einschränkung oder das Verbot bestimmter KI-Systeme potenzielle Risiken minimieren. Voraussetzungen für den KI-Einsatz in sensiblen Bereichen wie Gesundheit, Verkehr und öffentlicher Verwaltung werden ebenfalls festgeschrieben. Ende 2023 soll der KI-Act voraussichtlich in Kraft treten.